Beiträge von Toscha42

    Ja, eben weil einiges verschärft wurde, habe ich den Beitrag überhaupt geschrieben. Aber weiterhin gelten die Hinweise nur für Stadtgebiete, so wie auf der in #1 verlinkten Seite zu lesen ist. Autobahnen gehören aber auch in FR, genau wie in DE, nicht zu Stadtgebieten, fallen also nicht unter die neue Regelung.

    Marques von Hinten , wofür sollte das relevant sein in diesem Kontext? Ich kenne zumindest keinen Händler bzw. keine Werkstatt mit Zertifizierung zur Durchführung von Abgasuntersuchungen. Die aber wäre notwendig, um legal solche Plaketten ausgeben zu dürfen. Ich kenne andererseits aber auch nicht allzu viele Werkstätten, es kann also durchaus sein, dass es solche gibt.

    Sind von der Regelung nur die Innenstädte betroffen oder gilt das auch für die Autobahnen (z.B. Mulhouse)?

    Das steht eigentlich ziemlich unmissverständlich auf der in #1 verlinkten Seite:

    Ab dem 1. Januar 2025 gibt es in allen Ballungsräumen mit mehr als 150.000 Einwohnerinnen und Einwohnern feste Umweltzonen.

    Ich glaube es geht bei euch gerade um zwei verschiedene Plaketten.

    Welche unterschiedlichen Plaketten gibt es in DE denn? Ich kenne tatsächlich nur die Umweltplakette in der Windschutzscheibe; bei modernen Autos grün, für ältere aber eventuell auch gelb oder rot. Und genau die benötigen ausländische Fahrzeuge auch.

    Markus F. , beim Händler gibt's die sicher nicht, der darf die gar nicht herausgeben. Jedenfalls nicht offiziell, und er tut gut daran, das auch nicht unter der Hand zu tun. Selbst der ADAC darf sie nicht herausgeben, bleiben tatsächlich die Prüfdienste sowie ATU.

    Abgesehen davon wäre highgate s Händler in Spanien. ;)

    Hola,


    ab 2025 gelten in Frankreich in erheblich mehr Städten Umweltzonen, in die nur noch mit einer entsprechenden Plakette (Vignette Crit'Air) eingefahren werden darf. Diese Vignette kann völlig unaufwendig (auch auf Deutsch) via Internet bestellt werden, zum Preis von 4,91 € inkl. Versand bei der offiziellen Behörde. Wer mehr ausgeben will, nimmt eine der vielen sonstigen Verkaufsstellen.

    Neue feste Umweltzonen ab dem 1. Januar 2025

    Amiens, Angers, Annecy, Annemasse, Avignon, Bayonne, Béthune, Bordeaux, Brest, Caen, Chambéry, Dijon, Douai-Lens, Dunkerque, Le Havre, Le Mans, Lille, Limoges, Metz, Mulhouse, Nancy, Nantes, Nîmes, Orléans, Pau, Perpignan, Rennes, Toulon, Tours und Valenciennes

    Ab einer bestimmten Verzögerung (> 1,3 m/s²) müssen die Bremsleuchten auch leuchten, ohne dass ein Bremslichtschalter o. ä. betätigt werden muss. Ab einer Verzögerung von 0,7 m/s² dürfen sie leuchten; ich vermute, dass BMW sich hier eher am oberen Rand des Fensters bewegt.