Alles andere kann bei Problemen mit dem Fahrzeug zur Ablehnung von Garantieleistungen führen. Und später, wenn du auf Kulanz angewiesen bist, wird es noch schwieriger.
Das ist richtig in Bezug auf eine mögliche zukünftige Kulanzanfrage. Falsch ist es hinsichtlich Gewährleistung oder Garantie. Die darf der Hersteller nach EU-Recht nicht ausschlagen, wenn Regelservices nicht bei einem Vertragshändler sondern bei einer beliebigen freien Werkstatt durchgeführt wurden. Vorausgesetzt natürlich, die freie Werkstatt arbeitet nach Herstellervorgaben.
Ich muss das aber nicht in der Niederlassung wo der Wagen gekauft wurde machen oder ? Weil da würde ich weit fahren müssen und ein Vertragsautohaus ist quasi um die Ecke.
Du kannst natürlich zu jedem Vertragshändler gehen, wenn dir das wichtig ist.
Und wie schon angesprochen wurde, in deinem Fall lohnt sich ganz ein Vertrag BMW Service Inclusive. Kurz nur zum Umfang eines solchen Vertrages, als Beispiel 3 Jahre / 40.000 km:
Damit hast du immer folgende Services abgedeckt:
- 1 Ölservice, inkl. Mikrofilter für die Klimaanlage.
- 1 Ölservice, inkl. Zündkerzen, Luftfilter und Mikrofilter für die Klimaanlage.
- 1 Wechsel der Bremsflüssigkeit.
- Je nach Rhythmus auch noch einen zweiten Wechsel der Bremsflüssigkeit.
Die individuelle Jahresfahrleistung ist letztlich irrelevant, da alle oben genannten Services auch eine zeitliche Komponente haben; Ölwechsel alle zwei Jahre unabhängig von der Laufleistung, Bremsflüssigkeit alle zwei Jahre (abgesehen vom ersten Wechsel, der nach drei Jahren fällig ist).
IoW, für die allermeisten Halter lohnt sich ein SI-Vertrag, ganz besonders im Fall von Verträgen für Gebrauchte. Deren Laufzeit beginnt, unabhängig vom Kauf des Vertrags, erst mit dem ersten darüber abgerechneten Service.