Hast du Grund zur Annahme, sein Wagen wäre technisch nicht i. O.?
Ich weiß nicht inwiefern du die Story verfolgt hast, aber ja, sagt er doch selber, dass nach dem Update was anders ist.
Hast du Grund zur Annahme, sein Wagen wäre technisch nicht i. O.?
Ich weiß nicht inwiefern du die Story verfolgt hast, aber ja, sagt er doch selber, dass nach dem Update was anders ist.
Also sollte das Fahrzeug technisch in Ordnung sein (was ich bei Christoph nicht denke), dann sollte man das Segeln in den allermeisten Fällen (im Comfort-Modus) über das Gaspedal initiieren können.
Natürlich gibt es keine 100% Lösung, denn es spielen ja noch so Sachen wie Ladezustand des Akkus, Verkehrssituation usw. mit rein.
Sollte er es doch mal nicht so machen wie gewohnt, kann man das Segeln ja immer noch über das zweimalige Ziehen an der rechten Schaltwippe aktivieren. Rekuperieren dann entweder über einen Tipp aufs Gas/Bremspedal und Ziehen an der linken Schaltwippe.
Wenn der Händler es dann auch noch über SI abrechnet ist das natürlich Luxus. Schließlich ist das RUP ja deutlich teurer als die 0W30-Plörre die normalerweise reinkommen würde...
Es gibt den §30a StVZO:
Zitat§ 30a Durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit sowie maximales Drehmoment und maximale Nutzleistung des Motors
(1) Kraftfahrzeuge müssen entsprechend dem Stand der Technik so gebaut und ausgerüstet sein, dass technische Veränderungen, die zu einer Änderung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit (Geschwindigkeit, die von einem Kraftfahrzeug nach seiner vom Hersteller konstruktiv vorgegebenen Bauart oder infolge der Wirksamkeit zusätzlicher technischer Maßnahmen auf ebener Bahn bei bestimmungsgemäßer Benutzung nicht überschritten werden kann) führen, wesentlich erschwert sind. Sofern dies nicht möglich ist, müssen Veränderungen leicht erkennbar gemacht werden.
Das geht schon irgendwie in die Richtung. Aber die Sache ist ja auch, dass der Tuningschutz bestimmt auch unter die Homologation fällt. Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass ein umgehen des Tuningschutzes Grundlage für eine legale Leistungssteigerung sein kann.
Was ich bei dieser ganze Gutachten/TÜV-Geschichte etwas verwunderlich finde ist, dass man für die Leistungssteigerung einen Bauteilschutz des Herstellers umgehen muss. Ich finde es daher irgendwie merkwürdig, dass die ganze Sache überhaupt eintragungsfähig ist. Vermutlich weiß der TÜV davon gar nichts.
Hier übrigens die anderen Berichte (ab Beitrag #6):
TÜV macht wenig Sinn mit Kilometerangabe. Bei den Bremsen wiederum schon. Also da stehen halt die Werte aus dem Fahrzeug normalerweise dran.
edit: Oder meinst du jetzt, ob der Wert "oder in x km" schon jemals dabei stand?
Hat bestimmt mit dem Schluckauf der letzten Tage zu tun.