Nein, die aktuelle Werkstatt ist nicht identisch mit dem Verkäufer. Das Autohaus, bei dem ich das Fahrzeug gekauft habe, ist weiter entfernt, ich bin deshalb zu einem näher gelegenen BMW Vertragspartner gegangen.
Ok, ich glaube dann musst du klar kommunizieren.
Der Garantiegeber bei einer Premium Selection Garantie ist nicht die BMW AG sondern der verkaufende Händler. In den Bedingungen der Garantie steht auch, dass du dich bei der BMW Premium Selection Stelle melden musst, wenn du Arbeiten bei einer anderen Stelle als dem verkaufenden Händler durchführen lassen willst. Dort kannst du auch die Freigabe einholen. Ein Dritter (in dem Fall die BMW Niederlassung) ist nicht verpflichtet sich um die Abwicklung deiner eventuellen Garantieansprüche gegenüber dem Garantiegeber zu kümmern.
Meine Vermutung: Nachdem die BMW Niederlassung festgestellt hat, dass keine Ansprüche mehr hinsichtlich der "Gewährleistung 2+1" genannten Neuwagengarantie bestehen haben sie auch keinen entsprechenden Garantieantrag gestellt. Die BMW AG (der übrigens auch die Niederlassungen, nicht jedoch Händler unterstellt sind) kann daher in ihrem System vermutlich auch keinen Garantieantrag finden.
Edit: Und Fulano hat auch Recht, siehe https://www.bmw.de/content/dam…_148x210_neutral_D_LM.pdf
Es kann also für dich sinnvoll sein die Reparatur auf Kulanz durchführen zu lassen