Alles anzeigenDurch das großflächige Schleifen, von Stellen, die zuvor vermutlich gar nicht betroffen waren, hat man es (legal) unmöglich gemacht, das ursprüngliche Finish wieder herzustellen.
Das Grundsatzpapier des
Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. in Punkt 3.2 besagt:
"Eine fachgerechte Aufbereitung bis zur maximalen Beschädigungstiefe im Grundmetall von 1 mm ist nur im Bereich von 50 mm in radialer Richtung ausgehend vom Außenhorn zulässig."
Quelle: https://reifenpresse.de/wp-con…8/09/Reparatur.Felgen.pdf
Ich würde auf Neuware bestehen. Der Händler wird ja versichert sein. Nach Vorlage der zitierten Quelle, habe ich 2023 vier neue Felgen bezahlt bekommen.
Sorry für die späte Antwort - hab's mir grad erst in Ruhe durchlesen können und werde damit in die Argumentation gehen