Naja die Aussage meines Verkäufers war ganz eindeutig: sobald irgendeine Codierung gefunden wird, wird der Garantieantrag abgelehnt - ohne Prüfung eines kausalen Zusammenhangs.
Und um genau diesen Sachverhalt geht es hier - kann das jemand (mit entsprechender Erfahrung oder Insider-wissen) bestätigen bzw. dementieren?
Toscha hat dir doch im dritten Beitrag schon die Antwort gegeben?
Ich weise aber mal auf was hin: Es gibt einen Unterschied zwischen der gesetzlichen Gewährleistung, der "Gewährleistung 2+1" genannten BMW Neuwagengarantie und einer Premium Selection Garantie.
Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und die Ansprüche hast du gegenüber den Verkäufer.
Die "Gewährleistung 2+1" Garantie kannst du gegenüber der BMW AG geltend machen.
Dein Vertragspartner bei der Premium Selection Garantie ist der Händler. Der Händler kann die Garantiebedingungen in gewissen Grenzen, die den Premium Selection Bedingungen nicht entgegenstehen, frei bestimmen. Deswegen steht da auch dick und fett "Lesemuster" in den Garantiebedingungen, welche die BMW AG veröffentlicht hat, die aber nicht denen entsprechen müssen, welche du von deinem Händler bekommst.
Wenn der Händler den Passus, welchen Toscha dir zitiert hat, löscht, dann ist das so. Und dann kann er das, was er mündlich kund getan hat auch umsetzen.