Beiträge von Christoph

    Ich frage mich, warum Sie diese Information benötigen?

    Weil es wichtig ist, dass diese Parameter – vor allem das Achsübersetzungsverhältnis – im NVH-Tool auch tatsächlich korrekt hinterlegt sind und nicht nur ungefähr.


    In deinem Wasserfalldiagramm sieht man außerdem nur die Gesamtschwingungen, also nicht getrennt nach X-, Y- und Z-Richtung.


    T2 und T3 bedeuten ja, dass die Vibration sowohl bei jeder zweiten als auch bei jeder dritten Radumdrehung angeregt wird. Wenn die Ursache tatsächlich im Antriebsstrang läge, also direkt im Differenzial oder in der Kardanwelle, dann müsste die Anregung genau bei jeder 3,231. Radumdrehung auftreten.


    Möglicherweise gibt es in deinem Hybridantrieb aber auch eine Komponente, die sich zwei- und/oder dreimal pro Radumdrehung dreht. Dann müsste man das in den rechten Feldern entsprechend eintragen.

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    Ist die grün/gelb/rote Kennzeichnung in deinem Protokoll die gemessene Amplitudenstärke des jeweiligen Sensors?


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    Es gibt auch akustische Kameras. Damit kann man im Stand schnell „sehen“, wo es vibriert oder klappert:


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    Oder eben auch NVH Messung mit einem Scope:


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    Vielleicht ist die Ursache auch bekannt, aber die Lösung wäre sehr bzw. zu aufwändig.

    Gibt es mittlerweile weitere Tipps um das Problem zu lösen?

    Ich habe ein Rückenkissen drin. Damit kann ich die Sitzlehne etwas weiter nach hinten stellen und sitze trotzdem aufrecht – ohne an der Kopfstütze anzustoßen. Es schafft genau die paar Zentimeter mehr Abstand zwischen Kopf und Kopfstütze: Man bleibt weiterhin schön nah dran, stößt aber bei normaler Haltung nicht ständig an. Ich hatte am Anfang auch die Position der Kopfstütze verflucht.


    Der Seitenhalt ist durch das Kissen minimal geringer, aber absolut noch im Rahmen. Außerdem ist die Lordosenstütze damit endlich angenehm und fühlt sich nicht mehr wie ein Hartgummiball an. Optisch sieht das Kissen auch gut aus – und es gibt es in vielen Farben. Es gibt auch ein passendes Sitzpolster dazu, das ist meiner Meinung nach allerdings überflüssig – ich sehe keinen Grund, das extra mitzubestellen.


    Kostet nur 17 € und hat mir echt geholfen:


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    Verstoßen die gegen die Garantiebedingungen.

    Nein, ist abgedeckt.

    Du reklamierst ja nicht daß Teil 1.2 oder 3 kaputt ist sondern du reklamierst einen Fehler. Jetzt ist es die Aufgabe der Werkstatt den Fehler zu beseitigen. Ob mit 1 2 3 oder sonstwas ist Dir egal.

    Mal abwarten, in 2 Wochen habe ich einen Termin und starte den letzten Versuch, dass das endlich ordentlich über PSG geregelt wird ... ansonsten muss das dann halt rechtlich geregelt werden.

    Ich weiß nicht, ob das eher in den Bereich Legenden und Mythen fällt (hatte hier vor kurzem jemand so erwähnt), aber wenn die Real Garant nur der Abwickler ist und die Kosten der Teile so oder so von BMW getragen werden: Was wäre dann die effizientere Vorgehensweise für BMW bzgl. Nachbesserung?

    Noch ein kleiner Punkt, du hast Fehler A, wo Bauteil 1, 2 oder 3 verwantwortlich sein könnte. Du gibst bei deinem Servicepartner an, dass Fehler A existiert. Diese müsste nun bei der Real Garant einen Antrag stellen, dass eine Fehlersuche genehmigt wird. Diese wird bis zu einer Stunde genehmigt und sie müssen Bauteil 1, 2 und 3 prüfen. Schaffen sie das in einer Stunde? Haben diese überhaupt die Möglichkeit das zu analysieren? Keine Ahnung?


    Schnelle Lösung: Wir behaupten die Real Garant lehnt ab, tauschen mal Teil 1 auf BMW Kulanz, rechnen dem Kunden vor, was Teil 1 gekostet hat (auch wenn es nicht das richtige war) und sagen BMW bezahlt keine weitere Fehlersuche, wir machen nicht weiter und beantragen auch nichts bei der Real Garant.


    Und jetzt?

    Ob das Teil über Gewährleistung, Garantie oder Kulanz verrechnet wurde, ist völlig egal. Solang du es nicht selbst bezahlt hast, hast du auch keinen Garantieanspruch darauf.

    Egal ob auf Kulanz oder Garantie (egal welche - Neuwagen, PSG,...)...... Du hast KEINEn neuen Anspruch auf eine wieder neue Laufzeit des Teiles.

    Ist ja das gleiche, wenn dein Fernseher defekt geht und ausgetauscht wird nach 1,5 Jahren.... da hast du dann auch keine neuen 2 Jahre mehr, sondern nur noch das ursprüngliche, in dem Fall 6 Monate

    Ist beides richtig ... aber das Problem liegt tiefer bzw. in der Praxis.

    ... oder dass du zumindest eine saubere Absicherung bis zum Ende der laufenden Garantie hast

    Wenn ein Bauteil eigentlich von der PSG/Premium Selection gedeckt ist, aber beim ersten Mal als Kulanz abgerechnet wird, kann ich innerhalb der laufenden PSG grundsätzlich weiterhin versuchen, einen PSG-Garantiefall geltend zu machen – praktisch wird’s beim zweiten Defekt aber schnell unerquicklich, weil in den Unterlagen/Verlauf eben „Kulanz“ steht und nicht „Garantiefall anerkannt“.


    Dann kommt der Klassiker: Das Autohaus, das die Kulanz gemacht hat, sagt „wir stellen keinen neuen PSG-Antrag / machen keine Neuabwicklung“, und die Real Garant sagt „ohne Antrag vom BMW-Händler können wir nichts prüfen“. Wenn ich damit zu einem anderen Autohaus oder über die BMW Kundenbetreuung gehe und nach „Neuabwicklung“ frage, heißt es oft nur: „Bitte an das Autohaus wenden, das die Kulanzarbeiten durchgeführt hat.“


    Ergebnis: Deadlock – keiner fühlt sich zuständig, ohne Antrag passiert nichts, obwohl das Teil eigentlich versichert ist. Genau deshalb ist die Abrechnungsart nicht „egal“: Kulanz kann mir im Wiederholungsfall innerhalb der laufenden PSG den Weg zur normalen Abwicklung verbauen, wenn das Autohaus nicht mitspielt.


    Zusätzlich kommt noch das Thema Folgeabwicklung/Wiederholungsschaden dazu: Bei einer „sauberen“ Abwicklung über die PSG ist dokumentiert, dass ein Garantiefall vorlag und damit auch, dass der Garantiegeber grundsätzlich im Rahmen der Bedingungen leistet. Läuft es dagegen als Kulanz („ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“), fehlt oft genau diese Einordnung – und im Wiederholungsfall wird dann nicht über eine reguläre Garantieabwicklung gesprochen, sondern wieder über reines Entgegenkommen. Genau das ist der Grund, warum Kulanz später als „Einzelfall erledigt“ abgebügelt werden kann.


    Zur Frage „wie lange muss das neue Teil funktionieren“: Einen festen gesetzlichen Zeitraum nach dem Motto „Ersatzteil muss mindestens X Monate halten“ gibt es so nicht als allgemeine Regel. Bei der PSG ist entscheidend, ob der erneute Defekt während der laufenden Garantiezeit auftritt und ob er vom Deckungsumfang erfasst ist – eine automatische „neue 2-Jahres-Laufzeit“ für das getauschte Teil entsteht typischerweise nur, wenn das ausdrücklich in den Bedingungen steht. Bei Kulanz gibt es hingegen regelmäßig gar keinen verlässlichen Zeitrahmen, weil Kulanz eben freiwillig ist und keine fortlaufende Einstandspflicht begründet.


    Wenn ich den rechtlichen Vergleich zur gesetzlichen Gewährleistung ziehe (nicht PSG, sondern Verkäuferhaftung) : Dort geht es nicht um „Haltedauer“, sondern um die Frage, ob ein (ursprünglicher) Mangel vorliegt und ob der Verkäufer Nacherfüllung leisten muss; außerdem kann im Verbrauchsgüterkauf die Verjährung, wenn sich der Mangel rechtzeitig zeigt, mindestens vier Monate ab Auftreten des Mangels „nach hinten“ abgesichert sein (§ 475e BGB).


    Das zeigt ganz gut, warum „Kulanz“ im Verlauf so problematisch ist: Sie ersetzt keine klare Anspruchsgrundlage und keine saubere Folgeabwicklung.