Beiträge von Christoph

    Ich habe seinerzeit genau für derartige Situationen eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen.

    Ist definitiv nie verkehrt – gerade wenn das Auto nicht nur 500 € gekostet hat und man seine Versicherungsbeiträge (PSG) brav bezahlt. Ich konnte bisher zwar alles ohne RSV regeln, allerdings mit ziemlich hohem privatem Aufwand.


    Inzwischen habe ich aber auch so einen Fall (Lenkradvibration), bei dem eine RSV echt hilfreich gewesen wäre – schon allein, weil man dann bei Bedarf einen Gutachter einschalten kann, wenn von BMW wieder „wir hören/spüren/sehen nichts“ oder „bei uns hat alles funktioniert“ kommt.


    Merkzettel an mich: RSV um Kfz-Angelegenheiten erweitern. :saint:

    Ich denke ich werde diese in Anspruch nehmen bzw. mir dort Rat holen.

    Ich meine, es reicht nicht aus, dass Du einen Mangel beanstandest, und der Händler liest nur das Steuergerät aus. Er hat den Mangel zu beheben, und das geht nicht mit auslesen.

    Da wären wir wieder beim Thema „bei uns hat alles funktioniert“ … was ja sogar stimmen kann.

    Laserlicht bzw dessen Ausfall ist halt schwierig nachzustellen.

    Eigentlich ist das weniger schwierig nachzustellen. Es ist ja nicht so, dass das Laserlicht nur selten einschaltet. Hast du keine Action-Cam, mit der du einfach mal eine Nachtfahrt aufnehmen kannst?


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    Ich habe auch wenig Verständnis dafür dass der Händler kein Interesse hat.

    Wahrscheinlich bleibt er selbst auf den Kosten sitzen wenn die Real Garant als Garantiegeber bei Premium Selektion sich quer stellt.

    Ja und nein: Er bleibt im ersten Schritt auf den Kosten der Fehlersuche sitzen, wenn er den Fehler nicht anhand von Fakten nachweisen kann. Die Fehlersuche muss vorher von BMW genehmigt sein, sonst kann er diese nicht abrechnen.

    Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass BMW das mit dem Tester nicht prüfen kann!

    Was natürlich auch sein könnte: z. B., dass ein Sensor defekt ist oder ein Softwarefehler vorliegt, wodurch das Laserlicht zwar technisch funktioniert, das Auto die notwendigen Gegebenheiten aber nicht mehr erkennt (so als würde ich z. B. im Innenspiegel den Sensor abkleben und mich dann wundern, dass er nicht mehr abblendet).

    VG
    Christoph

    das Laserlicht an meinem 330d funktioniert definitiv nicht mehr.

    Beim G20 mit „Laserlight“ ist das Fernlicht nicht nur Laser: LED macht das normale Fernlicht (und die Matrix-/Ausblendung), und der Laser ist nur ein zusätzlicher Fernlicht-Booster für mehr Reichweite.

    Merkt man ganz gut in der Praxis: Ort raus, wirst schneller, Straße ist frei -> dann kommt manchmal nochmal mehr „Punch“/Reichweite dazu (Laser-Booster, oft erst ab ~60 km/h).

    Sobald Gegenverkehr/Vordermann da ist, macht die LED-Matrix die Ausblendung weiter, das geht auch ohne Laser (nur mit Adaptive LED).


    VG

    Christoph

    So ein Schlag ist nie gut ... hatte ich mal beim e46, danach ging sporadisch (1 von 30x) der erste Gang nicht mehr richtig rein.

    War natürlich immer nur zufällig, wenn die defekte "Zahnradkombination" sich gegenüberstand.


    Wichtig ist, dass du dieses Problem "schriftlich" via E-Mail an deinen Serviceberater kommunizierst, weil das oder ein kommendes Problem jetzt entstanden ist (Thank me later ;) ).

    Jo EZ ist 04/2021, gebraucht gekauft beim BMW Händler im Mai (05/25) mit 1 Jahr PS Garantie.

    Dann brauchst ja nicht mal die PS Garantie, das ist ja noch im Rahmen der Gewährleistung, welche der Händler erbringen muss.

    Wenn das Problem/der Schaden beim Kauf nicht schriftlich aufgenommen wurde und du es somit akzeptiert hättest, ist das nach wie vor ein Mangel, egal ob enstanden oder schon vorhanden.

    Hier kann man nicht von "normalen Gebrauchsspuren" oder ähnlichem sprechen.


    Problem ist immer, wenn der Händler das selbst bezahlen muss, sieht er natürlich nichts, hört nichts und spürt nichts ... oder es sei normal/im Rahmen.

    Durch das Video kannst die ganze Sache ja mehr als gut beweisen.


    Geb das Problem an deinen Händler weiter und frage wie dieser Mangel durch den Händler/die Werkstatt behoben werden kann.

    Er wird schon eine Lösung finden.

    Ich hatte vergessen zu erwähnen, dass meine Batterie laut Aufdruck von 01/23 ist, wird also 3 Jahre alt.

    Viel wichtiger ist die Frage, wieviele Kilometer fährst du nach dem du das Auto gestartet hast?


    Fall A) 1x die Woche: Tiefgarage -> vor´s Haus -> kurz zur Post -> danach zum Rewe -> dann zum Getränkemarkt -> vor dem Haus ausladen ... und dann, nach 3km Gesamtstrecke, wieder zurück in die Tiefgarage. ^^


    oder:


    Fall B) 5x die Woche: Tiefgarage -> 30km ins Geschäft und 30km zurück -> Tiefgarage


    Eure Meinungen und Einschätzungen sind herzlich Willkommen und werden von mir geschätzt. Danke!

    Achte darauf, dass die Spannung deiner Batterie nach Möglichkeit nicht unter 12,5 Volt fällt, da sie sich bei dauerhaft niedriger Spannung selbst schädigt.


    Im Falle A) muss man sowas häufiger prüfen und ggf. nachladen, im Falle B) wird es eher selten sein, dass diese unter 12,5V fällt.


    Natürlich muss man auch noch Sommer und Winter berücksichtigen.


    Würdest du im Battery Guard dann Blei-Säure, benutzerdefiniert und „Spannung entsprechend batterieleistung“ einstellen?

    Genau, das war das erste was ich gemacht habe ... alles andere kannst Anhand des Spannungsverlaufs und Temperatur erörtern.

    Was du ggf. noch machen kannst, ist durch doppeltes Abschließen die Innenraumüberwachung deaktivieren, spart auch ein bisschen Strom.


    VG

    Christoph

    Hallo zusammen

    Ich war letzte Woche in D. auf der Autobahn. Ab 155km/h sind die Vibrationen weg. Gibt es sonst noch nichts Neues zu dem Thema?

    Gruss Tom


    Hi Fischerlig,


    ich nehme das Thema jetzt wieder auf, weil ich heute meine Winterräder montiert bekommen habe – und das Problem ist 1:1 immer noch da.


    Ich habe die Sache jetzt einen Monat ruhen lassen, weil ich zu 1000 % ausschließen wollte, dass es irgendetwas mit den Rädern zu tun hat.


    Das Problem, das ich bei dir sehe, ist, dass du nur von „DEN VIBRATIONEN“ sprichst. Ohne eine Angabe zur Schwingung bzw. Frequenz (Hertz-Zahl) kann man das Ganze bei dir aber kaum eingrenzen.


    Bei mir sitzt die Schwingung im Bereich Differenzial/Kardanwelle. Das Problem besteht seit dem Tausch des Vorderachsgetriebes.


    BMW hat daraufhin die Hinterachs-Kardanwelle getauscht (!?!), was das Problem natürlich nicht gelöst hat, und anschließend behauptet, das Auto hätte keine Garantie mehr (obwohl < 5 Jahre alt) und es handele sich lediglich um ein Komfortproblem.

    Entsprechend hat mein Autohaus vorerst keine weitere Kostenübernahme für eine gezielte Fehlersuche bekommen.


    In der Werkstatt wird überhaupt nichts gemessen, sondern nach einem mir unbekannten System einfach auf Verdacht Teile getauscht.

    NVH Messungen sind bei BMW kein Thema, obwohl sie sich damit viele Rumprobierereien und Zeit und Geld sparen könnten.


    Die Lenkradvibration ist allerdings so stark wie beim Vibrationsassistenten – so kann man das definitiv nicht lassen.


    Der nächste Schritt ist jetzt, dass ich die Vibrationen selbst am VAG messe (das ist für mich nur nicht so einfach wie am Lenkrad) und dann nochmal bei BMW vorstellig werde.


    Ob das dann über die Premium Selection Garantie läuft oder über eine Kulanzregelung von BMW, ist mir am Ende egal.


    Letztendlich braucht die Werkstatt nur einen objektiven Nachweis, woher das Problem kommt.

    Traurig, aber BMW denkt wohl, in den allermeisten Fällen kann der Kunde sowas wohl eher herausfinden als eine BMW-Werkstatt selbst ... und wenn nicht, dann gibt es das Problem eben nicht.


    Irgendwann (wenn alles durch ist) schreibe ich die ganze Geschichte mal ausführlich auf.


    Viele Grüße
    Christoph