Autofahrende, die ein Fahrzeug mit herstellereigenem Notrufdienst fahren, müssen zwischen diesem herstellereigenem Notrufdienst und dem europaweiten 112-eCall Dienst wählen können. Die Hersteller sind verpflichtet, das von der EU vorgeschriebene eCall-System einzubauen, auch wenn sie einen eigenen Notrufdienst anbieten. Damit soll sichergestellt werden, dass in jedem Fall der 112-eCall verwendet werden kann. Dies gilt für alle neuen Fahrzeugmodelle mit Typgenehmigung ab 1. April 2018. Anhand der Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2) kann allerdings nicht ermittelt werden, ob für das betreffende Auto bereits ein 112-eCall vorgeschrieben ist oder nicht. Das wissen nur der Hersteller und das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).