Ach und wer definiert denn, was bei einem Auto eine wichtige Eigenschaft ist und was nicht?
Die Preisliste bzw. die daraus abzuleitenden Angaben wie Vmax, Verbrauch, Größen, Gewichte, Ausstattungsfunktionen etc. Da weder im Katalog, noch in der Preisliste "pops and bangs" stehen, gibt es rechtlich keinen Angriffspunkt, wenn einem BMW dies "wegnimmt". Da kann man zappeln und streiten noch und nöcher, es geht einfach nicht. BMW könnte sich beim Update einfach darauf beziehen, dass es einen Programmierfehler ab Werk gab, der das Ballern verursacht hat, der jetzt mit dem nachträglichen Update korrigiert wurde. Und BMW würde hier auch Recht bekommen, wenn der Wagen vorher nicht zulassungsfähig war - dann ist das nämlich eine vom Hersteller erzwungene Maßnahme, die er im Rahmen seiner Herstellertätigkeit durchführen muss. Tut er dies nicht, könnte es einen offiziellen Rückruf geben.
Aber ich kann nachvollziehen, wenn man sich betrogen fühlt - es im rechtlichen Sinne aber nicht ist. Mir ging es mit dem M240i auch so, bei dem ging das Knallen sowieso nur in "Traction" und nach einem Software-Update durch BMW geht auch das nicht mehr. Ja, es ärgert mich auch wahnsinnig, weil ich das gerne Morgens, beim Landstraßenfahren im unbesiedelten Gebiet, gerne aktiviert habe und mich an den assigen Prollgeräuschen erfreut habe. Betrogen fühle ich mich vielleicht nicht, aber durchaus leicht verarscht und vor allem auch enttäuscht. Das ändert aber nichts daran, das BMW hier rechtlich überhaupt nichts zu befürchten hat. Ob ein Händler (aus Kulanz wohlgemerkt) einen Wandel oder eine Rückabwicklung anbietet ist ja seine Entscheidung, aber das BMW hier offiziell eine Rückabwicklung anbieten würde, würde ich auch stark in Zweifel ziehen.