Aber keine die mir rund ums Thema Auto einen Nutzen bringen.
Apple geht nicht davon aus, dass Du nicht sämtliche Hardware von ihnen besitzt. Mit der Apple Watch würde das gehen ![]()
Aber keine die mir rund ums Thema Auto einen Nutzen bringen.
Apple geht nicht davon aus, dass Du nicht sämtliche Hardware von ihnen besitzt. Mit der Apple Watch würde das gehen ![]()
Ah ok verstehe. Ja alles lässt das iPhone da nicht zu. Unter Einstellungen "Face ID & Code" kann man noch einige Dinge einstellen, die auf dem Sperrbildschirm erlaubt sind. Aber pauschal "Kurzbefehle" sind da auch nicht möglich. Mit Kurzbefehlen könnte man ja sonst - ohne das iPhone zu entsperren - auch die Home-Automatisierung auslösen. Der Klassiker wäre hier der Einbrecher, der durch die Terrassentür laut "Hey Siri, öffne die Haustür" brüllt und dann das Smart-Schloss auslöst ![]()
Der Ersatzteilkatalog repräsentiert auch nicht immer das, was im Werk verbaut wird. So werden bspw. im Werk für die kleinen 4-Zylinder durchaus andere Kolben verbaut, als für die großen/leistungsstarken 4-Zylinder. Im Ersatzteilkatalog ist aber nur der "bessere" Kolben vorgesehen. Das hat den (hauptsächlichen) Hintergrund, dass man dann weniger Teile lagern muss - weniger Kosten, bessere Übersichtlichkeit etc. Aber tatsächlich findet man bei Leebmann zum G21 zwar etwas zum Federbein, aber die Federn hab ich auch nicht gefunden.
Eine Mitgliederkarte gibt's nicht, oder? Ich gehe mal davon aus, dass im Norden - wie in jedem andern Autoforum - kaum Mitglieder sind.
Ärgerlich ist natürlich wieder so eine Apple Restriktion, das man das iPhone nicht automatisch entsperren kann (auch nicht durch "Kurzbefehl") wenn es mit Car Play verbunden ist.
Was meinst Du genau? Ist bei Dir vielleicht Einstellungen » Nicht stören » "Beim Fahren nicht stören" auf "Automatisch" oder "Bei Verbindung mit Bluetooth im Auto" oder "Mit CarPlay aktivieren" aktiviert? Ja, dann sperrt er das iPhone, damit man es eben nicht während der Fahrt in die Hand nimmt. Aber an der selben Stelle kann man das natürlich auch ausschalten.
Meintest Du das?
Sollte ich nochmal einen Vollkaskoschaden haben (hoffentlich nicht…) werde ich explizit darauf hinweisen, dass sie einen Wertverlust mit auf die Rechnung setzen.
Gutachten machen (lassen). Darin wird der Wertverlust in aller Regel mit ausgewiesen.
Klingt für mich sehr merkwürdig. Bei einem Schaden an meinem Auto wurden die Werkstattkosten übernommen und der (vom Gutachter) ermittelte Wertverlust ebenfalls überwiesen. Sofern der Leasingnehmer bei Rücknahme eine Wertminderung in Rechnung stellt, sollte diese nicht höher sein, als vom Gutachter festgelegt - ansonsten auf jeden Fall dagegen vorgehen. Klar, die Versicherung überweist nicht bei Leasingrückgabe die Wertminderung an den Leasingnehmer - mit Letzterem hat sie ja überhaupt nichts zu tun. Aber im Schadensfall sollte die Wertminderung an den Versicherungsnehmer überwiesen werden - der sie dann eben zur Seite legen kann für die Rückgabe.
Genaus ist es. Bei Vollkaskoschäden muss man den Wertverlust aus eigener Tasche bezahlen.
Nein das stimmt so nicht, dann hat man einfach an der Versicherung gespart - in der Hoffnung, dass der Schadensfall nicht eintritt. Für den Fall eines Schadens (egal ob Teil- oder Vollkasko) tritt eine sog. GAP-Deckung ein, welche den "gap" (also die Lücke) des Wertverlusts ausgleicht. Da zahlt man dann gar nichts selbst, sondern die Versicherung.
Ich hatte bisher in sämtlichen Versicherungsangeboten für Leasingfahrzeuge die GAP-Deckung mit drin und zwar ohne dies besonders zu erwähnen. Vielleicht sollten die, die das bisher privat gezahlt haben, mal in die Versicherungsbedingungen schauen.
Aber es ist eine Sonderleistung und ist nicht Pflicht-Bestandteil einer Leasingdfahrzeug-Versicherung. Man kann also - wie bei jeder Versicherung - entscheiden, ob man das Risiko abgesichert haben will oder eben nicht. Mit dem entsprechenden Ergebnis, dass wenn der Fall eintritt man doof dasteht, wenn man's nicht abgeschlossen hat und zu viel gezahlt hat, wenn ein Schaden während der Leasingzeit nicht auftritt.
Das Zweite (DSC9660) gefällt mir extrem gut, tolle Perspektive.
Ach und wer definiert denn, was bei einem Auto eine wichtige Eigenschaft ist und was nicht?
Die Preisliste bzw. die daraus abzuleitenden Angaben wie Vmax, Verbrauch, Größen, Gewichte, Ausstattungsfunktionen etc. Da weder im Katalog, noch in der Preisliste "pops and bangs" stehen, gibt es rechtlich keinen Angriffspunkt, wenn einem BMW dies "wegnimmt". Da kann man zappeln und streiten noch und nöcher, es geht einfach nicht. BMW könnte sich beim Update einfach darauf beziehen, dass es einen Programmierfehler ab Werk gab, der das Ballern verursacht hat, der jetzt mit dem nachträglichen Update korrigiert wurde. Und BMW würde hier auch Recht bekommen, wenn der Wagen vorher nicht zulassungsfähig war - dann ist das nämlich eine vom Hersteller erzwungene Maßnahme, die er im Rahmen seiner Herstellertätigkeit durchführen muss. Tut er dies nicht, könnte es einen offiziellen Rückruf geben.
Aber ich kann nachvollziehen, wenn man sich betrogen fühlt - es im rechtlichen Sinne aber nicht ist. Mir ging es mit dem M240i auch so, bei dem ging das Knallen sowieso nur in "Traction" und nach einem Software-Update durch BMW geht auch das nicht mehr. Ja, es ärgert mich auch wahnsinnig, weil ich das gerne Morgens, beim Landstraßenfahren im unbesiedelten Gebiet, gerne aktiviert habe und mich an den assigen Prollgeräuschen erfreut habe. Betrogen fühle ich mich vielleicht nicht, aber durchaus leicht verarscht und vor allem auch enttäuscht. Das ändert aber nichts daran, das BMW hier rechtlich überhaupt nichts zu befürchten hat. Ob ein Händler (aus Kulanz wohlgemerkt) einen Wandel oder eine Rückabwicklung anbietet ist ja seine Entscheidung, aber das BMW hier offiziell eine Rückabwicklung anbieten würde, würde ich auch stark in Zweifel ziehen.