Klingt für mich sehr merkwürdig. Bei einem Schaden an meinem Auto wurden die Werkstattkosten übernommen und der (vom Gutachter) ermittelte Wertverlust ebenfalls überwiesen. Sofern der Leasingnehmer bei Rücknahme eine Wertminderung in Rechnung stellt, sollte diese nicht höher sein, als vom Gutachter festgelegt - ansonsten auf jeden Fall dagegen vorgehen. Klar, die Versicherung überweist nicht bei Leasingrückgabe die Wertminderung an den Leasingnehmer - mit Letzterem hat sie ja überhaupt nichts zu tun. Aber im Schadensfall sollte die Wertminderung an den Versicherungsnehmer überwiesen werden - der sie dann eben zur Seite legen kann für die Rückgabe.
Beiträge von master_p
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Genaus ist es. Bei Vollkaskoschäden muss man den Wertverlust aus eigener Tasche bezahlen.
Nein das stimmt so nicht, dann hat man einfach an der Versicherung gespart - in der Hoffnung, dass der Schadensfall nicht eintritt. Für den Fall eines Schadens (egal ob Teil- oder Vollkasko) tritt eine sog. GAP-Deckung ein, welche den "gap" (also die Lücke) des Wertverlusts ausgleicht. Da zahlt man dann gar nichts selbst, sondern die Versicherung.
Ich hatte bisher in sämtlichen Versicherungsangeboten für Leasingfahrzeuge die GAP-Deckung mit drin und zwar ohne dies besonders zu erwähnen. Vielleicht sollten die, die das bisher privat gezahlt haben, mal in die Versicherungsbedingungen schauen.
Aber es ist eine Sonderleistung und ist nicht Pflicht-Bestandteil einer Leasingdfahrzeug-Versicherung. Man kann also - wie bei jeder Versicherung - entscheiden, ob man das Risiko abgesichert haben will oder eben nicht. Mit dem entsprechenden Ergebnis, dass wenn der Fall eintritt man doof dasteht, wenn man's nicht abgeschlossen hat und zu viel gezahlt hat, wenn ein Schaden während der Leasingzeit nicht auftritt.
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Das Zweite (DSC9660) gefällt mir extrem gut, tolle Perspektive.
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Ach und wer definiert denn, was bei einem Auto eine wichtige Eigenschaft ist und was nicht?
Die Preisliste bzw. die daraus abzuleitenden Angaben wie Vmax, Verbrauch, Größen, Gewichte, Ausstattungsfunktionen etc. Da weder im Katalog, noch in der Preisliste "pops and bangs" stehen, gibt es rechtlich keinen Angriffspunkt, wenn einem BMW dies "wegnimmt". Da kann man zappeln und streiten noch und nöcher, es geht einfach nicht. BMW könnte sich beim Update einfach darauf beziehen, dass es einen Programmierfehler ab Werk gab, der das Ballern verursacht hat, der jetzt mit dem nachträglichen Update korrigiert wurde. Und BMW würde hier auch Recht bekommen, wenn der Wagen vorher nicht zulassungsfähig war - dann ist das nämlich eine vom Hersteller erzwungene Maßnahme, die er im Rahmen seiner Herstellertätigkeit durchführen muss. Tut er dies nicht, könnte es einen offiziellen Rückruf geben.
Aber ich kann nachvollziehen, wenn man sich betrogen fühlt - es im rechtlichen Sinne aber nicht ist. Mir ging es mit dem M240i auch so, bei dem ging das Knallen sowieso nur in "Traction" und nach einem Software-Update durch BMW geht auch das nicht mehr. Ja, es ärgert mich auch wahnsinnig, weil ich das gerne Morgens, beim Landstraßenfahren im unbesiedelten Gebiet, gerne aktiviert habe und mich an den assigen Prollgeräuschen erfreut habe. Betrogen fühle ich mich vielleicht nicht, aber durchaus leicht verarscht und vor allem auch enttäuscht. Das ändert aber nichts daran, das BMW hier rechtlich überhaupt nichts zu befürchten hat. Ob ein Händler (aus Kulanz wohlgemerkt) einen Wandel oder eine Rückabwicklung anbietet ist ja seine Entscheidung, aber das BMW hier offiziell eine Rückabwicklung anbieten würde, würde ich auch stark in Zweifel ziehen.
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Beim 318i sollte man nur noch drauf achten, dass der Wagen nicht alle Ausstattungen haben kann, wie der 320i. Beim 318er gibt es z.B. kein Sport-Getriebe (dafür die Schaltwippen ohne Sport-Getriebe für 150€), kein Adaptiv-Fahrwerk und kein Winterfreunde-Paket/Standheizung.
Wenn einem das alles egal ist, dann wird der 318i natürlich auch völlig ausreichend motorisiert sein. Ich war schon immer Verfechter von "Lieber kleiner(er) Motor und dafür mehr Ausstattung". Von daher: Machen!
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Betreffend kleine Wohnstrasse: genau da benötige ich den Tempomat zum einfach mit Tacho 32 km/h durchzurollen
Ich wohne auch in einer 30er Zone. Dafür nutze ich immer den Limiter - den ich, bevor ich ihn hatte, auch für überflüssig gehalten habe. Den Limiter einschalten und einfach auf dem Gas bleiben. Hat auch den Vorteil, dass man bei Einmündungen nicht den Tempomat aus- und wieder anschalten muss, sondern einfach vom Gas geht und danach wieder beschleunigen kann. Muss man halt innerhalb der 30er Zone nicht mehr auf den Tacho schauen, weil man eben auf maximal 30km/h limitiert ist. Funktioniert prima für mich und, wie geschrieben, überraschend oft im Einsatz.
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Das knallen und blubbern wird über die Jahre immer mehr verschwinden. Das BMW da während eines Modells an der Software dran dreht finde ich auch ziemlich überflüssig - sollte ja eigentlich schon legal gewesen sein bei der Zulassung. Bei meinem M240i mit OPF war schon vorher nichts mit blubbern - das gab es ausschließlich in "Traction", dort aber reproduzierbar - und dort wurde auch eine neue Software aufgespielt und danach kam absolut gar nichts mehr.
Die Änderung könnte aber durchaus auch durch's "zurücksetzen" während des Update erfolgen. Wenn also die Getriebeadaption o.ä. zurückgesetzt wurde, kann sich der Wagen durchaus anders anfühlen, als vorher, obwohl sich nichts verändert hat.
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Müsste ungefähr hier zu finden sein: "Mein Fahrzeug" » "Fahrzeugeinstellungen" » "Speed Limit Assistent" oder so ähnlich - zumindest im 5er.
Allerdings wundert es mich, dass das bei Dir/in der Schweiz so schlecht funktioniert. Bei mir im 2er funktioniert das Ding, zu meiner äußersten Überraschung, enorm gut und präzise.
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Ich konnte MKV Problemlos vom Stick abspielen. Ich bin begeistert.
MKV ist ja auch nur ein Container-Format und kein Codec. Dementsprechend kann da alles mögliche an Video-Codec drin sein. Aber das wird dann sehr technisch.
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Junge - kannst du doch nicht machen
Es ist nur ehrlich
Wenn ich im M240i die Lehnenbreitenverstellung auf ganz eng stelle, drückt's schon sehr in die Nieren/Rippen. Ja, abnehmen steht noch irgendwo auf der Todoliste, aber Auto stand höher
Wie ist denn dann überhaupt die "Default" Einstellung der Lehnenbreite beim Beifahrer? Eng oder weit?
Der "Default" ist breit. Denn die Verstellung hat nur Luftpolster im Sitz, die durch eine Pumpe gefüllt werden. Ist das Luftpolster nicht vorhanden, dann ist es eben der "breite" Zustand.