Erstmal muss man wohl festhalten, dass ganz objektiv im Kaufvertrag keine Unfallfreiheit als Eigenschaft zugesagt wurde - sehr schlecht für Dich. Von daher gibt es überhaupt nur zwei "Angriffs"punkte Deinerseits. Einer ist, dass Du als Laie davon ausgegangen bist, dass der Wagen unfallfrei ist (sofern nicht anders angegeben) und der Händler auf einen anderen Umstand hinweise hätte müssen. Der Zweite ist, dass er Dir die Unfallfreiheit mündlich zugesagt hat. Beide Punkte sind äußerst labil in ihrer Argumentationsweise. Was Dir helfen könnte wäre, wenn der Preis vom Wagen, im Verhältnis zu unfallfreien Fahrzeugen, ähnlich hoch war. Wenn der Wagen aber deutlich billiger war als der eigentliche (unfallfreie) Marktwert, dann kann der Händler erstens einfach behaupten, er hätte nie gesagt, dass er unfallfrei ist und dieses Argument untermauern damit, dass der Preis ja deutlich unter Marktwert war und im Rahmen der Preisverhandlung natürlich der Unfall auch besprochen wurde - und er aus dem selben Grund die Unfallfreiheit im Kaufvertrag nicht erwähnt hat.
So leid es mir für Dich tut, aber der Händler ist hier am deutlich längeren Hebel. Wenn er Dir nicht gerade entgegenkommt (oder Du wichtige Details nicht erwähnt hast), dann würde ich Deine Chancen auf Wandlung nahe Null sehen. Das verbucht man meistens unter Lehrgeld und weiß es beim nächsten Mal besser. Jenachdem ob der Händler auch ein großer Händler mit mehrere Filialen oder ein Fähnchenhändler ist, stehen Deine Chancen bei Ersterem natürlich minimal besser.
Du solltest vielleicht bei dem Händler, der den Schaden entdeckt hat, herausfinden, ob der Schaden wenigstens sachgerecht repariert wurde. Wenn ja, dann ist es ja halt so schlimm - auch unfallfreie Gebrauchtwagen knacken, teilweise sogar ab Werk. Wenn nicht, wäre das vielleicht nochmal ein Punkt, dass Du beim Händler zwar nicht das Thema Unfallfreiheit angreifst, sondern die nicht fachgerechte (und damit nicht sichere oder schlimmer nicht TÜV-fähige) Reparatur. Aber scheinbar hat der Wagen ja neuen TÜV bekommen, daraus würde ich dann auch fast ableiten, dass es eine fachgerechte Reparatur war.
Vermutlich wirst Du am Ende damit leben müssen und hast Erfahrung für den nächsten Kauf gesammelt. Nur wegen einem Unfall würde ich übrigens nicht graue Haare bekommen - außer eben er wurde nicht fachgerecht repariert. Jetzt aktuell wäre ja auch noch kein finanzieller Schaden entstanden. Der entsteht dann erst beim Wiederverkauf durch Dich, indem Du rechtlich nämlich den Unfall jetzt angeben muss, denn Du weißt jetzt davon.