Naja, das hört man zwar immer wieder, aber das kann man höchstens geltend machen, wenn man auch tatsächlich in seinem Auto lebt ... was die wenigsten tun.
Ansonsten hätten die ganzen Drogenschmuggler ja leichtes Spiel.
Inwieweit die Polizei im Rahmen der Kontrolle Knöpfe drücken darf usw. entzieht sich meiner Kenntnis und ein Hineinsetzen ist noch lange keine Durchsuchung.
Geht es aber darum, das Fahrzeug (aus anderen Beweggründen) zu überholen*, sieht die Polizei alt aus. Da darf der Zoll auf Grund des § 10 ZollVG deutlich mehr.
* Fachbegriff für das "Durchsuchen" von Verkehrsmitteln.