Nach Feierabend war ich heute mal bei der Dekra bezüglich Endrohre.
Man hat mir direkt aus deren Internetseite folgendes aufgezeigt. Alles was nur geschraubt und oder geklemmt wurde ist nicht Prüfungspflichtig. Selbst Chinateile wären zulässig.
Auspuffblende: Make-up für den Serienendtopf.
Die kostengünstigste und einfachste Lösung ist hier die Montage einer Blende über das unveränderte Originalendrohr. Bei Verwendung von Auspuffblenden, die – ohne Veränderung des eigentlichen Rohrquerschnitts – einfach über das Endrohr geschoben und dort geklemmt oder verschraubt werden, besteht keine Prüfpflicht. Es sind keine Prüfzeugnisse oder Nachweise notwendig. Zu beachten ist lediglich, dass die Blende nicht zum Originalendrohr übersteht (Trompetenwirkung) und nicht die Fahrzeugumrisse überragt.
Wird das Austauschendrohr jedoch mit dem Endtopf verschweißt und beeinflusst wesentlich die Geräuschentwicklung des Fahrzeugs, dann ist eine Anbaubegutachtung unter Vorlage eines Prüfzeugnisses (Teilegutachten oder ABE) unumgänglich. Bei Teilegutachten als Nachweis ist eine Änderungsabnahme vorgeschrieben.
Zulässigkeit gemäß StVZO durch
✔ ABE für Fahrzeugteile
✔ Teilegutachten
✘ Bauartgenehmigung
✘ Einzelabnahme/aaS
✘ Unzulässig
Eigenmontage/Do it yourself
✔ Erlaubt
✘ Unzulässig
✘ Nicht empfohlen
Achtung, unbedingt beachten!
- Eine Manipulation von Abgasanlagen ist verboten
- Demontage des Katalysators unzulässig
- Nur Produkte mit „Prüfzeugnis“ verwenden
- Hitze- und Feuerschutz
- Bodenfreiheit bei Tieferlegung
- Nachweis über die Einhaltung der Abgas- und Geräuschvorschriften erforderlich, bei „Austauschschalldämpfern“ durch „Prüfzeugnisse“ nachgewiesen
Vorteile
Nachteile