Beiträge von TheBeast

    Ich muss mich mal hier einklinken. Auf dem heutigen Treffen haben es mir die 15mm Spurverbreiterungen angetan. Nun sehe ich das bei Eibach die Radschrauben nicht mit dabei sind. Man kann sie seperat dazu bestellen, laut dem Konfigurator von Eibach zu den 15mm Spurplatten haben die Radschrauben aber eine Schaftlänge von 27mm, die Original Bmw Radschrauben haben eine Schaftlänge von 28mm. Mein Verständniss nach kann man dann ja auch die vorhandenen Radschrauben weiterverwenden.


    Liege ich damit richtig? Ich habe dazu nicht so die Erfahrung drin daher frage ich hier lieber nach.

    Vielen dank euch.


    Ein wunderschöner Tag ist zu Ende gegangen. Bei echt herrlichen Sonnenschein und angenehmen Temperaturen fand heute in Geilenkirchen, Am Loherhof, unser Treffen statt. Viel Fachsimpeln rund um unsere G20/G21 und nach dem gemeinsamen Mittagessen, begaben wir uns sodann noch auf eine Ausführliche Ausfahrt nach Tüddern in den Äußersten Westen zum Zipfelmilcheisessen. Anschließend machten wir es uns noch in Geilenkirchen in einem Gewerbegebiet auf einen Parkplatz gemütlich wo wir auch (von der Stadt dort geduldet) unsere Autos ausgiebiger Erkundeten und auch den Sound der Abgasanlagen testeten. Aus den ursprünglich geplanten Ende von 18:00 Uhr wurde es dann 19:00 Uhr.


    Ich bedanke mich bei allen die heute gekommen sind und freue mich schon auf das nächste Treffen mit weiteren Usern.


    Hier einige wenige Impressionen meinerseits. Leider sind mp4 Dateien nicht möglich hier aufgrund der Dateigröße hochzuladen.


    Mfg

    TheBeast (Mike)

    Hier finden immer regelmäßig irgendwelche Autoteeffen statt. Letztes Wochenende war hier ein Porsche Oldtimertreffen. Der Rasen hier ist aktuell fest. Klar bei Regen wird es Matschig.


    Aber da ich hier sehr gute den Chef vom Restaurant kenne, darf ich hier ebenfalls kostenlos die Fläche nutzen.

    Womit sich das Treffen dann gleich dorthin verlagern dürfte ;)

    Ist aber nicht so toll dort. Zwei Boxen sind derzeit ausser Betrieb und bei guten Wetter ist es dort brechend voll, weil jeder dort sein Auto waschen möchte.


    Womit sich das Treffen dann gleich dorthin verlagern dürfte ;)

    Ist aber nicht so toll dort. Zwei Boxen sind derzeit ausser Betrieb und bei guten Wetter ist es dort brechend voll, weil jeder dort sein Auto waschen möchte.

    Zum Thema Liefertermin, tatsächlich reicht auch ein unverbindlicher Liefertermin fürs in Verzug setzen. Die Regeln sind dabei wie folgt:
    Beim verbindlichen Liefertermin gerät der Verkäufer unmittelbar mit Ablauf des Liefertermins in Verzug.

    Beim unverbindlichen Liefertermin eben erst 6 Wochen nach dem angekündigten Liefertermin.

    D.h. auch beim unverbindlichen Liefertermin kann man nach den 6 Wochen den Händler in Verzug setzen und zur Lieferung innerhalb einer angemessenen Frist (normalerweise 2-4 Wochen) setzen. Sollte der Händler dann auch weiterhin nicht liefern können, kann man vom Vertrag zurücktreten. Dafür braucht es auch keinen Richter, möglicherweise aber einen Anwalt - je nach Einstellung des Händlers ;)


    Das ist auch der Grund, warum eben inzwischen häufig "Lieferung nach Möglichkeit des Werkes" in Verbindung mit "Kundenwunschtermin" steht, da man sich so eben alles offen lässt. Damit könnte sich BMW tatsächlich sogar 3 Jahre zur Lieferung Zeit lassen und man käme nicht aus dem Vertrag raus.

    Nicht kann sondern man muss auch diese Nachfrist ab dem Zeitpunkt setzen, um selber nicht, weitere Rechtsmöglichkeiten zu verlieren bzw. sein darauf folgenden Rücktrittsrecht zu verschlechtern. Wie ich in den vorrausgegangenen Beiträgen erkenne, gibt es viel Teilwissen, Unwissen.


    Bei der Bestellung eines Neuwagens erhalten die Käufer eines Neuwagens in der Regel eine schriftliche, meist unverbindliche, Lieferzeit. Ist ein unverbindlicher Liefertermin verstrichen, hat der Händler noch weitere sechs Wochen Zeit, um das Auto auszuliefern. Geregelt wird das in den Neuwagenverkaufsbedingungen (NWVB), die der Verband der Automobilindustrie (VDA) verabschiedet hat und die in Neuwagen-Kaufverträge mit einbezogen werden. Nach Ablauf der sechs Wochen können oder sollten* besonders Betroffene Käufer, schriftlich die Lieferung einfordern und eine Nachfrist setzen. Diese beträgt üblicherweise zwei Wochen. Sobald das Schreiben beim Händler eintrifft, besteht Lieferverzug: Erfolgt die Lieferung des Neufahrzeugs innerhalb der Nachfrist nicht, ist es nun möglich, vom Kaufvertrag zurückzutreten.


    Wurde vorab ein verbindlicher Liefertermin für den Neuwagen festgelegt, kann die Nachfrist bereits unmittelbar nach Verstreichen dieses Termins gesetzt werden.


    *Setzt man keine Nachfrist beim Ablauf der unverbindlichen Lieferfrist oder verbindlichen Lieferfrist, ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag erst vier Monate nach Verstreichen der ersten Frist möglich. Sehr viel früher kann nur vom Kauf zurückgetreten werden, wenn Händler vor Ablauf der Lieferfrist mitteilen, dass das Auto nur sehr viel später als angekündigt geliefert werden kann.


    Wie man sieht wissen das gerade auch die Händler und das auch die allermeisten Käufer vom Rechtlichen Sachstand nahezu unerfahren sind und nutzen dann genau die Situation für sich aus. Wer sich an die Zeitlichen Vorgaben zur Fristsetzung hält, wird im Zweifel auch immer gegen den Händler und notfalls vor Gericht gewinnen. Alle anderen immer verlieren.