Beiträge von Fulano


    Ein Forum ist ja nicht wikipedia, ansonsten muss mans auch so strukturieren :)

    Ist es auch nicht und ich bin völlig bei dir aber hier ist ein schönes Bsp. Beitrag #311 bis 313 erklärt das Thema super und im Beitrag kommt #317 kommt die gleiche Frage für eine kurze Bestätigung (dafür ist ein Forum schließlich da) und dann geht’s los mit Aussagen wie passt zu 50% usw.


    Wie du schon sagst es hat vor 3 Jahren gepasst und wurde x-mal so eingetragen und deswegen sollte man neue Mitglieder nicht verunsichern mit wilden Diskussionen.

    Ich kenne einen Fall, wo 2 Fahrzeuge des selben Herstellers, zur gleichen Zeit am gleichen Ort durch ein Hagelunwetter beschädigt wurden. Fahrzeug A wurde um 2500, Fahrzeug B um 15000 repariert. Beide Autos VK versichert und durch Sachverständigen freigegeben. Endergebnis ident.

    Ähnliche Fälle tauchen immer wieder auf den Tisch bekannten Gutachters.

    Allerdings meistens werden die 15t€ fiktiv abgerechnet und der Schaden für 2.5t€ repariert.

    Am Ende hat der Besitzer also ein Gewinn von 10t€ und die Versicherung für alle wird angehoben


    Nur wenn ich ein Gutachten (unbeabsichtigt) beauftrage, dann hat der Gutachter keine Andere Möglichkeit, als dieses nach Herstellervorgaben zu erstellen.

    Und dann kommt das dabei raus :D

    Ich glaube dies kommt hier nicht bei jedem an.

    Auf der anderen Seite würde ich mal gerne die Leute sehen, wenn der Gutachter sagt z.B. der Scheinwerfer kostet neu 4.000€ aber gebraucht nur 1.000€ und ich setze es mal mit 1.000€ an schließlich wird der Kunde nie ein neuen kaufen. 😂


    Oder der Hauptpunkt beim Gutachter und ach den Anwalt ist der Stundensatz, weil jeder sofort mit dem von BMW rechnen will und nicht freien Werkstatt. Besonders bei fiktiver Abrechnung macht es schon unterschied

    Grundsätzlich gibt es 3 Methoden, wie solch ein Schaden behoben werden kann.

    Hast du da was offizielles von BMW zu den 3 Methoden. Hintergrund ist der, dass ich befreundeten Sachverständigen gesprochen habe und er meinte, dass er sich bei sowas an die Reparaturanleitung von Hersteller halten muss. Es sei den der Fall ist bei dem Hersteller nicht definiert.


    Bei BMW hat er auf die schnelle nur dies gefunden:


    Zunehmende Anwendung findet jedoch das Verfahren der lackbeschädigungsfreien Beseitigung von Park- und Hagelschäden.

    Unterstützt und befürwortet wird diese Vorgehensweise durch die Kraftfahrzeugversicherer.

    Bei diesem Verfahren werden Schäden von der Blechinnenseite mittels Hebelstangen herausgedrückt und anschließend poliert. Der Gesamtaufwand ist wesentlich geringer als bei der herkömmlichen Dellenreparatur mit anschließender Reparaturlackierung. Dabei ist zu beachten, daß einige Schadstellen aufgrund von verstärkten oder verklebten Karosserieteilen nicht erreichbar sind. Das Bohren von Löchern zur Erhöhung der Zugänglichkeit ist aus Sicherheitsgründen nicht zulässig.


    Damit schließt BMW Option 1 aus.

    Und wer an einen Prüfer mit Sachverstand gerät, wird aufgrund der genannten Beispiele keine Probleme bekommen, wenn er ohne Abdeckung zur Vorführung kommt. Wer aber an einen Korinthenausscheider gerät, der zudem auch noch schlecht geschlafen hat, wird eventuell wieder nach Hause geschickt.

    Gut frage ich anders wieviele Alufelgen hast du in letzten Jahren eingetragen um deine Erfahrung zu belegen ?! Ich habe jetzt um 20 bis 25 Radsätze eingetragen und mindestens 10 bis 15 unterschiedlichen Prüfern Kontakt gehabt und daher auch keine Hinweise.


    Du sprichst immer wieder von der Auflage:

    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen.


    Wo steht hier was von einer zusätzlichen Abdeckung ?! Was steht da genau ?! Eine Radabdeckung ist herzustellen und die ist bei der Felge auch so da.


    P.S. kritische wird es wenn da sowas auftaucht und da kann ein Prüfer schonmal drauf bestehen, weil er ein schlechten Tag hat

    Aber BD-G21 wird sich doch nicht darauf verlassen können, dass ihm der Prüfer die Räder einträgt, wenn im Gutachten steht, dass Abdeckungen angebracht werden müssen. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass alle Prüfer bundesweit so nonchalant über die Auflage hinweg lesen.

    Nochmal du kannst ja den Test bei dir machen, da deine Kombi mit den 11mm DS gleich zu 9x20 ET35 ist und wenn bei dir die Radabdeckung sichergestellt ist, wird es auch da sein. Der Prüfer wird es eben kontrollieren und auch bestätigen.

    Um hier abzuschließen guck dir den Beitrag #311 und 313an und was der liebe Kollege für Kombi fährt.


    Sorry und es geht nicht an dich persönlich aber seit Wochen ist hier ein Wurm drin und man kriegt es nicht hin die Suche zu benutzen oder wenn es klappt wird einfach nicht gelesen und von vorne diskutiert. Es steht alles da und es kommt die gleiche Frage und wieder wird von vorne diskutiert 😢