Mir ging es um die Fälle, bei denen in Werkstätten ungefragt das Update aufgespielt wird oder bei den OTA, bei denen man vorher nicht weiß, was sich ändert.
dazu habe ich erst heute was gelernt und die Werkstatt muss sich an Regeln halten.
Die Kosten für eine Fehlersuche sind nur dann zu zahlen, wenn sie nach den anerkannten Regeln der Kraftfahrzeugtechnik zur Eingrenzung der Schadensursache notwendig und wirtschaftlich waren.
Die anerkannten Regeln der Kraftfahrzeugtechnik sind ein dynamisches Konzept, das sich aus technischem Wissen, Normen und praktischer Erfahrung zusammensetzt.
In dem Zusammenhang, wenn die Erfahrung zeigt der Fehler ist durch ein SW zu beseitigen, dann darf und muss es die Werkstatt machen.