Ja die Rechtslenker Sonnenblende hat die Aufkleber nicht drauf - siehe auch die Posts oben. Aber
der ist zulassungsrelevant. Wenn ein TÜV Prüfer sauber arbeitet, wird er das Fehlen bemängeln.
Siehe StVZO § 35a Sitze, Sicherheitsgurte, Rückhaltesysteme, Rückhalteeinrichtungen für Kinder, Rollstuhlnutzer und Rollstühle (https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__35a.html) - Fett-Markierungen durch mich
Ich habe noch nie gehört, dass das relevant war, wollte die Info aber nicht auslassen. Wenn Du es ersetzt (oder mit Alkohol entfernst, machen ja auch einige), hast Du eine reale Chance durch den TÜV zu fallen. Ob Du die (vermutlich doch eher geringe) Wahrscheinlichkeit in Kauf nimmst, ist am Ende Deine Entscheidung. Spätestens bei einem Verkauf würde ich aber Zurückrüsten, denn ansonsten verkaufst Du (wissentlich) ein Fahrzeug ohne gültige Straßenzulassung - egal was der letzte TÜV-Bericht sagt.