Beiträge von Michael21698

    Das hört sich gut an und 500 Euro ist dann für eine Spülung mit Wechsel ja auch ein annehmbarer Preis nach ca. 120.000 km werde ich das voraussichtlich durchfühen lassen.... oder wenn er merklich schlechter schaltet.

    Im ersten Step habe ich 8 Liter BMW Longlife 04 Oel für € 100,-- gekauft und diese zum ersten Ölservice zu BMW mitgenommen. Dieser wurde dann inkl. Microfilter und Altölentsorgung für € 275,-- durchgeführt. Somit € 375,-- in Summe.


    Im zweiten Step werden dann noch die zwischendurch Ölwechsel mit original Ölfilter bei einer freien Werkstatt ausgeführt, um die Lebensdauer des Motors zu erhöhen. Hier kann man ebenfalls original BMW Filter verwenden und z.b. Helix oder Castrol Longlife 04. Also alle 10.000 km. kommt dann zweimal vor bis zum nächsten BMW intervall und kostet jeweils €140,-- inkl. BMW Filter.


    Dann wird in der App das Servicepaket für die nächsten 40.000 zu 928,-- € angebten. Dieses wird sicherlich auch dieses Jahr bestehen bleiben und ich plane es kurz vor dem nächsten Service zu erwerben. Dann ist dieser aber zugleich auch der Bremsflüssigkeitsservice in 2024 vermutlich abgedeckt und ebenfalls der danach anstehende Ölservice auch noch.


    Aktueller km Stand 34.000. Bei 65.000 für die nöchsten 40.000 km also bis 105.000 km dürfte dann einigermaßen fair bepreist sein mit € 928,--.


    Zwischen den 65.000 und 95.000 dann bei 75.000 und 85.000 wieder zwei Zwischenölwechsel zur Verlängerung der Motor Lebensdauer. ... Im Anschluss dann bei 105.000 und 115.000 wieder die Zwischenölwechsel. Also insgesamt 6 mal 140 € für Zwischenölwechsel bis 125.000 sind € 840 + 928,-- für Servicepaket bei BMW sind € 1.768,-- zzgl. der jetzt entrichteten € 375,-- ergibt € 2.143,-- bis einschliesslich 125.000 km. Ergibt dann 0,01744 € je km Laufleistung.


    Bremsen werde ich dann aber sicherlich selber machen oder in einer freien Werkstatt.


    Kann mir jemand sagen, wass man zur Verlängerung der Lebensdauer der Turbos tun kann / sollte? Sind hier auch "flüssigkeiten" zu wechseln?


    Wann sollte man das Getriebeöl wechseln pder es sogar spülen?


    Werden diese Dinge heut zu Tage auch von BMW vorgegeben? Wären diese auch in den Servicepaeten enthalten?


    Das Getriebeöl soll doch ein Auto leben lang halten.... also mindesten 500.000 km .... andererseit hört man von vielen Seiten man sollte es alle 100.000 km wechseln oder sogar spülen. Wo lasst ihr das machen und was kostet es dort?

    Na das ist doch wohl klar, dass man nicht von vornherein mit einem Anwalt auftaucht. Sorry, wenn Du mich da falsch verstanden hast!


    Hier entwickelten sich nur allmhählich klare Tendenzen zur "Panikmache" und das finde ich ehrlich gesagt etwas irreführend!


    Daher habe ich gesagt wenn alle Stricke reißen, dann halt über Anwalt und Rechtsschutz. Nur da ich den Fall tatsächlich für unwahrscheinlich halte, dass weder Garantie, noch Gewährleistung noch Kulanz greift und man als Kunde einer ungerechtfertigten Bahandlung unterzogen wird. (was natürlich immer Ansichtssache ist)


    Ich verstehe auch, dass BMW nicht für die Fehler anderer Fremer Dritter haften will und auch nicht dafür haften wird! Selbstverständlich kann der BMW Mechaniker auch Fehler machen. Vielleicht sogar mehr als der bei ATU, aber dann würde BMW trotzdem haften und da zeigt sich ein weiterer Grund der Gewährleistung, weil dort ja dann intern hausgemachte Fehler der Werkstätten mit abgedeckt sind, weil der Händler "MIT" entscheidet über Gewährleistung ja oder nein.

    Also streite ich nicht ab, dass man Gewährleistungsmäßig auf der sicheren Seite ist bei BMW die vorgeschriebenen Services vorzunehmen. Allerdings ist man auch sicher, wenn es gleichwertig anderswo ausgeführt wird. Wenn man da baer ist tatsächlich so einer Pfuscher Werkstatt aufliegt, wie in Deinem ATU Beispiel, hat man tatsächlich die A....Karte. Hier ist dann der Nachteil, dass man als Kunde wirklich schauen muss, inwieweit hier der freien Werkstatt auf die Finger zu schauen ist und da muss ich sagen verstehe ich jeden, der sich diesen Stress nicht antun möchte. Wobei auch hier bei einem tatsächlichen Fehler der freien Werkstatt oder einer Mißachtung der Herstellervorgaben auch eine Schadenersatzpflicht Seitens der freien Werkstatt bestünde, wenn diese es verschuldet, dass eine Gewährleistung versagt wird. ... und hier rede ich klar von Gewährleistung. Würde eine Kulanz versagt, könnte sich die freie Werkstatt wohl eher raus reden.

    Sorry, da bin ich schon längst ein paar Schritte weiter!


    Ist alles geprüft und Bitte versuche die Logik nachzuvollziehen, die ich Dir in dem letzten Beitrag erklärt habe!


    Das Thema ist längst durch, womit Du hier unnötig versuchst Panik zu verbreiten. Bitte nicht machen!

    Nein, ist es nicht....

    Und wie willst du zum Beispiel nachweisen, dass der Mangel schon seit Gefahrenübergang vorhanden war, wenn du z. Bsp. 45 tkm schon gefahren bist? ;)

    jetzt hör bitte auf mit der Panikmache. Das ist nicht so!


    Gewährleistung ist genau wie Garantie. Es ist sogar besser für den Kunden, da dort immer noch der Händler mit im Boot ist. Sollte also der Verbraucher an dieser Stelle weniger geschützt sein, als bei Garantie, wäre dies so negativ für den Ruf von BMW, dass eine Imageschädigung unabwendbar wäre. Die Beweislastumkehr ist rein juristisch zutreffend der Unterschied, findet aber deswegen keine Anwendung, weil BMW lediglich zur Unterstützung die Kompetenz der Händler mit ins Boot haben wollte, um die Ansprüche nicht alle samt zentral alleine Beurteilen zu müssen. Es ist schlicht und ergreifend für die Abwicklung kundengerechter und dies ist auch der einzige Grund wieso BMW hier einen Vorteil für seine Kunden und gleichzeitig für sich, was den Abwicklungsaufwand anbelangt erreichen wollte. Rein theoretisch könnte BMW natürlich wenn es ihnen an den Kragen ginge und plötzlich durch eine Anhäufung von Motorschäden eine Insolvenz von BMW drohen würde, viel mehr Ansprüche versuchen abzuwehren, als es bei einer bloßen Garantie möglich wäre.

    Das dies aber nicht das Ziel ist zeigt die Auslegung der Tatsache, dass hinter die 24 Monate Gewährleistung noch eine weitere 12 monatige Garantie geschaltet ist. Sollte Gewährleistung somit Nachteile gegenüber Garantie haben, so wäre dies umgekehrt!! Diesen Sachverhatlt und die Herleitung der Logik habe ich juristisch geprüft. Hier lasse ich also keine Einwände zu. Sonst beginnt die Diskussion hier unnötigerweise von dorne!

    Aus Erfahrung (Quelle: Meister bei anderer Marke) kann ich nur dazu raten die Zeit und Km nicht zu überschreiten. Nicht 1 Tag und nicht 1 km.

    Sonst kann (nicht muss) es schnell zur Ablehnung von Kulanz führen.

    Diskussion gibt es sicher im Schadensfall.

    klar, bei Kulanz gibt es viel Interpretationsspielraum! Gewähleistung ist wie Garantie nur mit umgekehrter Beweislast und über den Händler.