Vielleicht war es bei dir auch recht einfach, weil es Felgen in 8,5x19 ET25 gibt, die 255/35 R19 auch vorne geprüft und freigegeben haben...
Nein, da hat er nicht nach geschaut. Der entscheidende Punkt war, dass die Felge aufs Fahrzeug zugelassen war, und zwar auf die HA, die höhere Achslasten hat. Somit war die Eintragung auf die VA schon grundsätzlich unproblematisch. Er hat dann alles genau geprüft und protokolliert, den Umfang nachgerechnet und ein Gutachten erstellt. Einfach so, wie es der gesunde Menschenverstand gebietet. Die DS mit 15 mm habe ich vorgeschlagen, und sicherlich war es auch da wiederum hilfreich, dass die bereits hinten eingetragen war. aber hätte ich eine 11er mit entsprechendem Gutachten gebracht, wäre das sicherlich auch kein Problem gewesen. Der war schließlich auch Ingenieur. Um nur nach Vergleichsgutachten zu suchen, braucht es kein Ingenieur. Wenn ein Prüfingenieur nur nach Vergleichsgutachten schauen kann, dann ist das beschämend.
Wo soll da auch das Problem sein? Der kritische Punkt ist die Felge. Der Rest ist pillepalle. Zu den Reifen gibt es Herstellerangaben, auf welche Felgen die aufgezogen werden dürfen, außerdem Last- und Geschwindigkeitsindex, dann gibt's die in Vorschriften festgelegten Abstände und Maße, die eingehalten werden müssen. Wenn man da mit den Reifendimensionen in einer Kenngröße eine Stufe neben einer bereits auf der Felge zugelassenen Dimension liegt, und obige Kriterien alle erfüllt werden, dann spricht nichts außer dem persönlichen Engagement des Prüfers dagegen. Ich wollte ja auch nichts abartig übertriebenes, 50 mm Tieferlegung auf 21" mit Mörderstretch, sondern halt ein klein wenig anders als Serie.