Ja du kannst in DE das Standgeräusch im Zuge einer Leistungssteigerung erhöhen lassen, das geht aber nur wenn es nicht anders geht bedingt durch die Leistungssteigerung.
Die Fahrgeräusche werden durch die EU Richtlinien vorgeschrieben. Die sind fix. Dazu gibt es einen Bonus von 1 oder 2 dB ab einem gewissen Leistungsgewicht. Für die Standgeräusche gibt es keine Vorgaben. Insofern kann man sich eigentlich alles als Standgeräusch eintragen lassen. Nur geht da Deutschland einen Sonderweg und weicht von den EU-Regeln ab und begrenzt in gewissen Fällen auch das Standgeräusch wenn es übertrieben hoch ist - so wie beim i30N.
Wenn Du also die Fahrgeräusche einhältst - ggfs durch eine Fahrgeräuschmessung zu bestätigen - dann kannst Du dazu auch ein anderes Standgeräusch eintragen. Du könntest also eine Map programmieren, die im Fahrgeräusch im entscheidenden Bereich die Klappe zu macht und somit die Fahrgeräuschwerte einhält, aber im Stand die Klappe offen lässt und somit ein höheres Standgeräusch hat. Der Sinn wäre fraglich, aber rein vorschriftsmäßig geht das. Was nicht geht, ist ein höheres Fahrgeräusch eintragen, als es die Richtlinien vorgeben. Der einzige Bonus wäre wie gesagt, wenn Du mit der Leistungssteigerung in die höhere Leistungsgewichtklasse kommst.
Alles nachzulesen her:
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) § 49 Geräuschentwicklung und Schalldämpferanlage
VERORDNUNG (EU) Nr. 540/2014 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES (insbesondere Anhang II)
Regelung Nr. 51 der…