Beiträge von Piwi87

    Das bedeutet aber im Umkehrschluß, durch die Verzögerung der Auslieferung durch die Produktionsstillegung wegen Covid-19 kann dazu führen das die Auslieferung mehr als 4 Monate nach dem Abschluß des Kaufvertrag erfolgt und somit alles was im Vertrag steht zur Geltung kommen kann.

    Nein, das wäre eine verzögerte Benachteiligung.
    In deinem KV steht ein Liefertermin, auch wenn er unverbindlich ist. Das ist der vereinbarte Liefertermin. Auf den wirkt die Klausel, nicht auf den tatsächlichen Übergabetermin.


    Liegt dieser mehr als vier Monate in der Zukunft zum Vertragabschluss gilt die Preisänderungsklausel.
    Liegt er darunter, gilt die Klausel nicht.


    Und da BMW München in der Regel 12 - 14 Wochen hat, wird es bei vielen nicht zutreffen.
    Das gilt natürlich nur für private Käufer.


    Gewerbliche Kunden oder Institutionen werden immer mit dem höheren Betrag belastet.
    Darüber kann der Händler es auch querfinanzieren.

    Meinst du mit "sollte", dass es so ist oder dass es Sinn machen würde?
    Kannst du oder sonst jemand bestätigen, dass beim 320d ein Wasser-Ölkühler verbaut ist? Mache mir mangels Öltemperaturanzeige beim Warmfahren Gedanken ab wann ich auf den Pin drücken kann und eine direkte Korrelation der Temperaturen Wasser-Öl würde beruhigen ;)

    Wenn du den Modellcode deines Wagens nennst, dann befragen wir den Teilekatalog.
    :)

    Hallo zusammen,


    ich habe meinen 330e kurz vor der Preislistenänderung bestellt. Denkt ihr es würden sich nun Änderung an meiner Serienausstattung ergeben oder sogar eine Änderung am Endpreis oder wird so etwas meist automatisch umgesetzt ?


    Vielen Dank im Voraus,
    Marcel

    Serienausstattungen werden in der Regel mit verändert. Der Preis darf sich nicht ändern, dein Kaufvertrag hat einen Preis, und der gilt.


    Wenn sich jedoch die Typzulassung ändert, wird in der Regel der Kaufvertrag vom Händler gekündigt, weil das Modell nicht mehr lieferbar ist. Dann bekommst du einen neuen Vertrag mindestens aber eine geänderte Auftragsbestätigung. Dabei sollte der Preis dann gleich bleiben und der Händler es auf seine Kappe nehmen, da er sonst Gefahr läuft auf deinem Wagen sitzen zu bleiben, wenn du zurücktrittst.

    Das würde ich so nicht sagen, in meiner Bedienungsanleitung steht an keiner Stelle das man den Motor ausmachen muß/soll. Es wird lediglich darauf hingewiesen das man die Betriebsbereitschaft in Waschstraßen nicht ausschalten darf.

    Hm, ich würde es nicht drauf ankommen lassen.
    Es ist schon verkettet geschrieben.
    Zuerst steht der Sicherheitshinweis mit der Parksperre dann kommt der Hinweis auf Rollen und Schieben.
    Und unter Rollen und Schieben steht dann, wie es geht.


    Daraus lässt sich ableiten, dass es hinreichend beschrieben ist, wie man in einer Waschanlage das Fahrzeug bedient. Ist eine zweistufig verkettete Handlungsanweisung. Einstufig und somit direkt wäre noch besser, da hast du Recht.

    Das liegt aktuell an der Vernetzung. Das Kamerabild vorne wird nicht mit den anderen Fahrassistenzsystemen vernetzt. Daher gibt es das so nicht.


    Möglicherweise wird künftig eine derartige Funktion geschaffen, die in der Fahrerassistenz liegt und dann die Headunit für die Kamera noch zusätzlich ansteuert.


    Wäre auf jeden Fall begrüßenswert. :rolleyes:


    Dennoch wenn es zu einer Beschädigung gekommen wäre, wärst du vermutlich drauf sitzen geblieben, denn du hast das Fahrzeug falsch bedient, weil der Motor noch an war.