Hallo BMW-Neuling-0815 ,
die Antwort ist leider „es kommt drauf an“ und zwar was in deinem Vertrag und den AGB steht.
In den meisten AGB steht, wenn zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Lieferdatum mehr als 4 Monate liegen, darf eine Preisänderung vorgenommen werden.
Was sagt denn die Auftragsbestätigung dazu, wann der Lieferzeitpunkt ist.
Das mit den Änderungen im Innenraum wusste der Händler, das hätte er dir sagen können.
Ob es dir wirklich nicht gefällt, kannst du ja mal prüfen in dem du einen G20 über ein Wochenende fährst.
Das kriegst bestimmt verhandelt, wenn man dich schon nicht informiert hat, dass sich das Interieur ändert.
Die meisten finden es anfangs schlimm, aber können sich schon anfreunden, es ist nicht so unstimmig wie man meinen möchte.
Und weil viele immer sagen, dass es nachträglich hineingebaut wurde, das stimmt nicht. Das war von vornherein so geplant und bei Produktentwicklung auch schon so vorgesehen für den i4, der das von Anfang an so hatte.