Beiträge von Portimao

    Updates dienen nämlich auch der Erhöhung der Sicherheit und Stabilität.

    Dann sollen doch nur Veränderungen in diesen Bereichen vorgenommen oder der Kunden vorher informiert werden , damit er entscheiden kann.

    Wer mit dem Sound unzufrieden ist, soll sich einfach einen geeigneten Beifahrer mitnehmen. ?

    Das wäre eine Überlegung wert.:D

    .

    Ja, genau das ist das Problem. Aber auch hier kann ein damit befasstes Gericht den Inhalt des BMW-Updates vom Hersteller fordern und damit könnte nachweisbar sein, daß der Klang verändert wurde. So weit die Theorie.


    Dabei wäre es so einfach, wenn der Kunde das Update wieder herunter nehmen lassen könnte. Alle wäre zufrieden.

    In Ordnung, dann lassen wir das Thema hier halt enden. Nur noch soviel, daß m.M.n. es keinen definierten Zustand geben muß. Allein eine Veränderung des Auslieferungszustands ( in diesem Fall des Auspuffgeräuschs) ohne Zustimmung des Kunden halte ich rechtlich für fragwürdig. Amen.:sleeping:

    ... Da wurde dann das tolle „ich mache mal ein Auto leise“ Update draufgespielt. Darüber ärgert sich Frauchen heute noch… Nun kommen zwar die Updates recht fix, der Sound blieb aber hinter dem Auslieferungsstand zurück.

    Ich bin zwar ein Freund leiser Autos, kann Euren Frust aber verstehen. Ist das juristisch gesehen überhaupt rechtens, solche Merkmale nachträglich zu ändern, ohne den Kunden zu fragen? Ich meine, vielleicht hat der Sound bei der Kaufentscheidung eine entscheidende Rolle gespielt.

    Das wäre in etwa so, als wenn ich mir eine braune Hose kaufe und der Hersteller sie nachträglich per Update auf blau verändert.:/