Altverträge könnten Touristenfahrten enthalten, praktisch alle Verträge seit (ich glaube) Mitte 2024 enthalten den gleichen Passus das Fahrten zu Touristenfahrten-Zwecken UND Fahrten auf Gelände mit Zufahrtskontrolle den Versicherungsschutz ausschliessen - damit sind keine Parkplätze mit Schranke gemeint
sondern Rennstrecken UND Fahrsicherheitsgelände.
Es gibt spezielle Trackday- und Tourifahrten-Versicherungen, die aber weitgehend nur Haftpflicht-Schäden umfassen und somit das Risiko abmildern, Blech- und Personenschäden bei anderen zahlen zu müssen (ja, ich weiss, Regress gedeckelt und so).
Ich habe bisher noch keine bezahlbare(!) Vollkasko-Ersatzversicherung gesehen, was bedeutet, das mit Verträgen ab Mitte 2024 ein Unfall bei den Touristenfahrten, der selbst verschuldet ist, immer auf eigene Kappe geht - und Unfälle, die durch andere verursacht wurden, ein hohes Risiko auf langwierige Prozesse tragen.
D.h. eigentlich ist das Thema Touristenfahrten für alle Neuzulassungen seit 2024 nicht mehr machbar aufgrund des hohen finanziellen Risikos - speziell auch mit Blick auf zunehmende Fahrzeugdichte und abnehmende fahrerische Intelligenz.
Bei meiner Versicherung (AXA) gibt es für "gute und langjährige" Kunden einen Ausnahmeprozess, der ein paarmal pro Jahr bei vorheriger Anmeldung beim Versicherungsvertreter inkl. Bereitstellung von Bildern das Fahrzeugs bei erhöhter Selbstbeteiligung Touri-Wochenenden abgedeckt sind. Ob das andere auch bieten - ich nehme es an, aber im Zweifel nachfragen.
Grüße
Sven