So wurde es mir damals auch erklärt. Der Serviceberater hatte mir die Arbeiten dann am PC in einer Liste gezeigt.
Den Auftrag vorher erhalte ich natürlich auch in Kopie. Aber wie andere schon sagen: Da steht nur drauf, was ich gemacht haben will und was für Mängel event. am Fahrzeug vorhanden waren.
Ist ja auch logisch und verständlich, warum der Kunde keine Rechnung bekommt.
Sonst könnte er sich ja, wenn möglich, die Umsatzsteuer ziehen und die Reparaturrechnung absetzen.... nur das er diese nicht bezahlt hat.
Das möchte logischerweise das Finanzamt nicht ![]()