Die Verkäufer interessiert das überhaupt nicht, die wollen das Ding so schnell wie möglich vom Hof haben. Da hält doch keiner (ohne expliziten Wunsch durch den Kunden) einen Wagen noch ein paar Tage zurück, nur damit man im Folgemonat die Zulassung bekommt.
Berichtete er mit einer Erstzulassung am 26.08.
Jain.... kommt drauf an, im welchen Monat auch der Verkäufer seine Provision für den Wagen haben möchte.... es zählt der Tag der Auslieferung für die Gehaltsabrechnung ... Wenn es doof läuft, dann lässt er sich ein oder zwei Tage mehr Zeit (wenn er z. Bsp. weiß, dass der Kunde nicht unter "Druck" steht), um im Folgemonat schon einmal was auf dem Lohnzettel stehen zu haben ![]()