Beiträge von CJ#22
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MyBMW funktionen wie Standheizung danach auch nichtmehr programmierbar sind?
Hast du denn einen Display Key ? Falls ja, dann ist das korrekt das die Standheizung nicht mehr über die App Programmierbar ist, dass fällt unter die CD Services.
Wenn du keinen Display Key hast, meine ich hier gelesen zu haben, dass die Standheizung weiterhin bedienbar sein soll

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Ah ja gut das ist natürlich ärgerlich.. klar dann schieben die dich solange her bis es nicht mehr so viel Bestellungen gibt und Luft ist..
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Ein frohes warten 👍🏻
Rein interessehalber was hast du denn bei VW bestellt, dass es so lange gedauert hat ?
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Du musst auch bedenken, Gebrauchtwagen Leasing ist aufgrund der hohen Preise aktuell sehr uninteressant..
Mein Händler hat derzeit einen M3 mit ähnlicher Ausstattung der ist 1 Jahr alt hat 10.000 km und kostet im Leasing mehr als meiner..
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Ich finde das auch echt hässlich gelöst.. aber wenn man fährt sieht man es nie von daher naja kann man mit leben mit dem hässliche Träger 👍🏻
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Es geht hier um RÄDER mit Reifen.
DAsus Verbrauchsgüter wie neu Reifen nicht dazugehören ist klar. Aber bei mir wird ein Satz Winterräder mitbestellt.
Siehe mein Beitrag.. es wurde 2005 entschieden das diese nicht zur Berechnungsgrundlage zählen und somit auch nicht mit 1% Geldwert besteuert werden..
Wenn dein AG dir die berechnet ist das entweder eine sondergeschichte durch dein Arbeitsvertrag was nichts mit 1% zu tun hat oder du wirst hier aktiv benachteiligt.. wird dir jeder RA im Bereich Steuerrecht bestätigten können.. das ist Basis wissen..
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Hmm getrennt oder nicht. Wenn ich die 18/19 zöller Winterräder mitbestelle, erhöhen sie den BLP und ich versteuere sie monatlich mit. 🤷♂️
Nein tust du nicht.. diese erhöhen nicht den BLP.
Der Hersteller weist diese nicht zusammen mit dem Fahrzeugpreis aus sondern als getrennte Position und das hat nichts mit der 1% Regelung zu tun. Wenn dir die bei den 1% mit angerechnet werden, solltest du hier aktiv werden, da dies nicht rechtens ist.
Siehe dazu die LStR des Finanzgerichts aus 2005 R31 Absatz Absatz 9 Satz 6. Dies war der entscheidende Punkt an dem dies umgestellt wurde. Verstehe nicht warum es so schwer ist, einfach mal ins Gesetz oder Vorgaben der FiVw zu schauen, hier steht mittlerweile eindeutig drinnen, als auch in diversen Fachseiten, dass WR schon lange nicht mehr zur Bemessungsgrundlage zählen.
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Wo hört denn Zubehör auf und wird zur Ausstattung?
Ich muss alles versteuern was direkt zum Auto gehört und von BMW geliefert und eingebaut wurde:
Winterräder
Sonnenschutzverglasung
Anhängerkupplung
etc.
Für diese Frage gibt es die Vorgaben der Finanzverwaltung als auch das EStG (Ebenso diverse Urteile von Finanzgerichten)

Winterräder zählen nicht für die 1% Regelung hinzu, ebenso zählt ein Autotelefon bzw. Freisprecheinrichtung ebenfalls nicht dazu.
Aus diesem Grund werden die Winterräder auch vom Hersteller getrennt zum Fahrzeug ausgewiesen.
Da lediglich 1% des BLP zur Berechnung kommt, dieser setzt sich aus der Grundpreis zzgl. Sonderausstattung zusammen, Winterreifen fallen aber schon seit 2005 nicht mehr unter Sonderausstattung sondern sind ein getrennter Posten Winterreifen.
EDIT: Ebenfalls sicher interessant für einige ist, dass nachträglich eingebaute Sonderausstattung den BLP als Bemessungsgrundlage der 1% nicht erhöht.
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Weiß jemand von euch, ob ich das einfach online über die BMW App abschliessen kann? Bis jetzt habe ich dort nur das Service Inklusive Paket ohne Plus gefunden.
Hi, das Plus Paket kannst du nur über den Händler abschließen, das ist online nicht möglich.