Beiträge von CJ#22

    Verstehe ich es richtig? Grundsätzlich sind beim Motoröl kleine Werte vor und hinter dem "W" besser, weil das Öl dann kalt und heiß flüssiger ist?

    Tatsächlich denkst du hier in die ganz falsche Richtung das ist für den Motor und für die Schmierleistung, gerade unter starker Beanspruchung schlechter..

    Die Hersteller nutzen das nur um den Verbrauch zu senken und auch die Emissionen.


    Je dünnflüssiger das Öl desto schlechter schmiert, es bei höheren Temperaturen, da der Mischreibungsanteil steigt und sich somit der Verschleiß erhöht, gerade Öle wie ein 0W20 sind wenn der Motor richtig auf Temperatur kommt gefühlt nicht mehr vorhanden. Deswegen ist ja hier auch die Empfehlung bei allen Motoren, die die Freigabe dafür haben kein 0W30 oder 0W20 zu verwenden sondern ein 5W30 oder 5W40.


    Früher als das Thema Emission noch nicht so wichtig war sind Motoren wie der damalige V8 vom E Serie M3 mit mit 10W60 gefahren..

    Die Azubis mussten damals die Neuwagen betanken bei einer Tankstelle ca 2km entfernt. Kaputtgefahren haben wir nichts dabei. Aber immer die maximale Geschwindigkeit und Beschleunigung im 1 Gang getestet.

    Du meinst ihr habt geprüft ob der Begrenzer vorhanden ist, das ist ja ein wichtiges Teil des Motorschutz Konzepts :P

    Ach so. Das war mir nicht bewusst, dass das so beides in der Auftragsbestätigung steht.


    Ungeachtet dessen, würde ich einfach das freundliche Gespräch mit dem Händler suchen. Wie gesagt, es kann auch ganz einfach gut ausgehen. Versuch mach klug!

    Ist leider totaler Quark.. man bekommt nichts mehr verbindlich nicht mal wirklich unter Vorbehalt sondern nur als "Kundenwunschtermin" der rechtlich nicht bindend ist und das ultra schwammige nach Möglichkeit des Werkes.. das sowas überhaupt vor dem Verbraucherschutz durchgeht wundert mich bis heute.

    Aber wo taucht denn "Lieferung nach Möglichkeit des Werkes" in der Frage von @RTC auf?

    Das steht mittlerweile in allen BMW Verträgen drinnen, da steht einmal Kundenwunschtermin und dann steht da Lieferung nach Möglichkeit des Werkes... ist Standard bei allen Verträgen mittlerweile, somit traktiert Ihn das auch. Ansonsten müsste er halt eine Frist jetzt auf 6 Wochen setzen oder 4 Monate warten und ich tippe mal solange hat das andere Autohaus mit Ihrem CS keine Luft..

    Generell kann man sagen man kann Öl wenn dann nur zu spät wechseln kann, zu früh (außer man will das alle 1000km machen gibt es nicht) bei größeren Motoren und Kurzstrecke empfiehlt sich so 10-15tkm wenn man das Fahrzeug länger fahren möchte.

    Was soll der Anwalt da machen? Es handelt sich doch um einen "Wunschtermin", der überhaupt keine Verbindlichkeit hat. Wünschen kann ich mir viel. Erst wenn der unverbindliche Liefertermin um 6 Wochen überschritten worden ist, kann man dem Händler auf die Füße treten.

    Das der Wunschtermin egal ist ist mir bewusst, aber die Aussage "Lieferung nach Möglichkeit des Werkes" muss juristisch eingeschätzt werden, da es hier noch keine so 100%ige Rechtslage gibt.. sprich du könntest einfach nach 4 Monaten sagen gut ich setzt jetzt eine Frist und nach 6 Wochen dann tschüss.. in der Theorie.. Praktisch muss das juristisch bewertet werden.


    Aber ich würde auch den Weg über den Händler gehen erstmal :thumbup:

    Ich zahle 990 EUR für die Überführung. Die Abholung in der BMW Welt wird also ähnlich berechnet?

    Gibt einmal die Premium Abholung die kostet 960 EUR oder die Exklusive die kostet 1320 EUR


    Man sollte aber wenn die Exklusiv wählen weil man holt ja nicht jedes Jahr ein Fahrzeug dort ab, dann hat man einmal die richtige "Experience"


    Das ist aber erst seit 2023 so "teuer" früher war das Premium bei 799 und es gab noch das Basis für 675 EUR und Exklusive waren 1090 EUR

    Warum? Bringt es Vorteile?

    Oder geht es dir um das Erlebnis?

    Kann man die BMW Welt nicht einfach so besuchen, auch wenn man kein Auto dort abholt?

    Das Erlebnis, Vorteile bringt es keine mehr, früher war die Abholung dort mal günstiger als die Überführung zum Händler, mittlerweile nicht mehr.


    Ist ein schönes Erlebnis, 1 mal gemacht, öfters brauche ich das aber nicht.. man muss auch sagen die Leute in der Welt sind was Fachwissen angeht schon wirklich gut dabei und bemühen sich bei allem sehr auch Präsentation des Fahrzeuges ist gut.


    Klar du kannst die jederzeit besuchen und eine Werksführung ist auch so buchbar :thumbup:

    Dumme Frage: Wenn im Kaufvertrag und in der Auftragsbestätigung „Wunschtermin Juli“ drin steht, das Fahrzeug aber erst für November für eine Produktion vorgesehen ist: Gibt es eine Möglichkeit vom Vertrag zurückzutreten, nachdem man eine 6 Wochen Frist gesetzt hat? Hintergrund: Ich könnte evtl. jetzt schon ein Fahrzeug von einem anderen Händler haben, ein Verkäufer dort ist Kunde bei mir und hat mir das Fahrzeug angeboten, ansonsten geht es an einen seiner „VIP“ Kunden. Ausstattung ist identisch (Glücksfall).

    Ich würde mal an deinen Händler herantreten und nach einer Lösung suchen, sollte er sich querstellen, könntest du dich immer noch anwaltlich beraten lassen :thumbup: