Ich denke das ist nicht relevant, ansonsten wäre ja jede Leistungssteigerung nicht zulässig, da kein Hersteller es vorsieht, das hier eine Software von dritten aufgespielt wird oder generell an Steuergeräten oder ähnlichem manipuliert wird. Somit verstößt ja jeder Softwareeingriff gegen Vorgaben vom Hersteller, weshalb dann auch Garantie etc. flöten geht. Selbiges ja auch bei anderen Tuningteilen, für welche die Software des Fahrzeugs manipuliert werden muss. Siehe Gewindefahrwerk, hier werden Dongle verbaut, welche dem Fahrzeuge werte Vorgaukeln, damit keine Fehler geworfen werden.
Das Fahrzeug ist ja aber mein Eigentum, sprich nur weil BMW nicht will, das hier jemand was macht, steht es mir immer noch frei damit zu machen was ich möchte, solange ich nicht gegen Geltende Gesetze verstoße.. Gibt sicher kein Gesetz, das mir verbietet mein Bosch Steuergerät zu entsperren, damit man dort was dran machen kann. Nur weil Bosch das nicht will, ist das ja nicht Gesetz.
Anders wäre es, wenn das Steuergerät wegen einem Gesetz gelocked wäre, und dieses Gesetz jeglichen Eingriff in das Steuergerät verbietet, dann wäre auch Leistungssteigerung hinfällig, da illegal.