Beiträge von CJ#22

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    Im Verhältnis zum M3/M4 ist der Alpina B3 preiswert.

    Auf jedenfall , ich habe bei meinem Händler mal einen M3 Comp. konfiguriert (Der 340 brauch ja irgendwann einen Nachfolger) und da bin ich sehr schnell bei über 110t EUR gelandet..


    Da ist der Alpina noch einen ganzen Ticken von weg, außer natürlich man macht den Voll voll mit allem, dann schrumpft der Abstand.

    Bei euch in der Schweiz, sind die M3/M4 ja aber echt unglaublich teuer, so wie ich das mal gelesen hatte von dir.=O

    Auch wenn ich hier gekillt werde, ein gut gemachter Frontantrieb mit Sperre ist nicht zu unterschätzen. Der hat weniger untersteuern als die F Generationen.


    Es gibt da gut funktionierende Autos wie Civic Typ R oder Seat Leon Cupra. Der 128ti kann das sicher auch gut:)

    Definitiv, und wenn Sie richtig eingestellt sind, (unsere GT Fahrzeuge haben beide Frontantrieb) übersteuern Sie auch eher als zu untersteuern :D


    Ich bin auch der Meinung, dass der neue M135i schneller sein wird, auf einem Kurs, wie der alte M140i, da der sich mit dem großen schweren Motor sehr Gummikuhhaft hat fahren lassen und schon sehr früh und stark zum übersteuern neigte, der neue ist durch den Frontbasierten Allrad wesentlich kontrollierbarer und auch ausgewogener von der Gewichtsverteilung, wie ich finde.


    Bin ihn mal Probe gefahren vor Bestellung des 340 um mal zu schauen, wie das so ist. Der 128ti wird sicherlich noch etwas spritziger sein wie der 35er, dadurch das er keinen Allrad hat:thumbup:

    Für dich ist es Vorsatz, allerdings bin ich mir recht sicher, dass kein Gericht dazu fähig ist rauszufinden ob Alf das jetzt genau wusste oder nicht.


    Da er einen rechtsgültigen Vertrag hat, in welchem die Teile mit aufgeführt sind und der Händler ihn nicht belehrt hat, dass er so nicht fahren darf, ist es die Schuld des Händlers. Dieser ist normal verpflichtet Ihn darauf aufmerksam zu machen.


    Siehe Bekannter hat einen M4 GT4 Flügel verbauen lassen, ein Original M- Motorsport Teil aber ohne Zulassung und wurde dann 2 Seitig belehrt, dass das so nicht zugelassen ist und hat das unterschrieben.

    Eben genau weil sonst der Händler haftbar gemacht werden kann..

    Sehe ich anders, BMW Händler hat mir ein Angebot für das Fahrzeug unterbreitet.

    Ist Bestandteil des Vertrages geworden, steht auch so in der Rechnung, damit darf ich davon ausgehen, das die wissen was sie tun.

    Und da dort nichts steht, das man mich darauf hingewiesen hat, das es nicht zulässig ist, werden da nicht raus kommen.

    Korrekt!

    Dies ist ja der Grund, warum es solche Haftungsverzichterklärungen überhaupt gibt, weil damit ist klar in einem festen Rahmen geregelt und festgehalten, dass der Kunde aufgeklärt wurde, sich über die Risiken bewusst ist und dies zur Kenntnis genommen hat, auf eigene Gefahr.

    Normalerweise ist der Halter über den Zustand des Fahrzeuges verantwortlich.

    Man sollte sich vorher informieren ob man etwas darf oder nicht.

    Theoretisch kann die Werkstatt sagen: "Wir haben den Kunden darüber aufgeklärt" und ist damit raus oder wurde etwas unterschieben?

    Das stimmt an sich, allerdings kann ein Laie nicht beurteilen vor dem Gesetz ob ein von BMW verbauter Original BMW Spoiler dort ran darf oder nicht, wenn es ihm von dem Händler so ausgeliefert wird.


    Solange Alf nichts unterschrieben hat ist der Händler dran.. Weil wenn er sagt wir haben unseren Kunde aufgeklärt, dann fragt das Gericht wie und wo haben sie das festgehalten ?


    Wenn dann nichts vorgelegt werden kann, oder es mit Zeugen bewiesen wird, ist es quasi nie passiert.


    Aber da ich weder davon ausgehe, dass ein Polizist das peilt, noch das der Händler vor Gericht geht, ist das hinfällig

    Korrekt!


    Kein Polizist weiß ja das alf Ahnung hat.


    Wenn er sagt: Oh wie das ist illegal, aber ich habe das so bei BMW bestellt und die haben nichts gesagt sondern meinten alles ok..

    Dann geht die Pol. an den Händler und fragt den dann warum er Kunden sowas verkauft etc. etc.


    Normal ist es so, dass wenn Händler "illegale" umbauten wie z.B. Rennsport Teile von BMW ohne Straßenzulassung verbauen, eine Verzichtserklärung vom Kunden unterschrieben wird in der bestätigt wird, dass er sich dessen bewusst ist und das Fzg. so nicht im öffentlichen Straßenverkehr zu bewegen ist, dann ist der Händler fein raus, da er nicht haftet sondern der Kunde.


    In Alfs Fall ist er fein raus denn er hat nichts falsch gemacht, sondern sich auf den Fachmann in Form des BMW- Händler verlassen.


    Schlau gemacht ;)

    Mich wundert es generell, meiner Stand nun 2 Wochen bedingt durch Weihnachten, dann bin ich 15 km gefahren zum einkaufen und danach wieder 1 Woche gar nicht und es hat alles immer tadellos geklappt und er hat auch nicht gemeckert das die Batterie zu wenig Saft hätte..


    Bei mir müsste es ja an sich noch schlimmer sein, da ich von mir zur Arbeit knapp 3 km fahre morgens und abends und momentan mein Auto sonst kaum bewege und ich hatte bisher keine Probleme.


    Echt komisch bei dir, weil ich kann mir nicht vorstellen, das es so gewollt ist..

    Sag einfach folgendes:


    Der Pöbel mit seinem 1er möge zur Seite weichen wenn mein 330 vorbeischnellt, anderenfalls gehöre er an den Pranger gestellt für seine unverschämten Blicke :D


    Spaß natürlich, aber bin mal gespannt, kannst ja mal berichten wie er sich so fährt auf der Landstraße, weil BMW und Frontantrieb sehe ich immer noch kritisch :saint: