Was du zu allererst machen solltest, wofür du auch keinen Anwalt brauchst ist die Leasing- ABG´s welche deinem Vertrag beiliegen zu prüfen.
Weil früher gab es immer folgende Klausel darin, welche es jetzt auch noch geben wird:
"Konstruktions- oder Formänderungen des Leasinggegenstandes (nachstehend Fahrzeug genannt),Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfanges seitens des Herstellers bleibenwährend der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unterBerücksichtigung der Interessen des Leasinggebers für denLeasingnehmer zumutbar sind. "
Damit sichert sich BMW gegen genau sowas zumindest ein klein wenig ab, da ja die BMW- Bank selbst entscheiden kann was zumutbar ist oder nicht.
Weil bei sowas wird das auch rechtlich schwierig weil sich die BMW- Bank immer auf Ihre AGB´s berufen wird, welchen du mit deiner Unterschrift zugestimmt hast.