Beiträge von CJ#22

    Also mein Wagen wiegt "nur" 1615kg laut Fzg-schein. Dabei habe ich die für mich wichtigsten Ausstattungen, Schiebedach hätte ich noch gern aber dass dürfte das Gewicht nochmal um 80-90kg in die Höhe treiben.


    Gibt es beim Gewicht auch ein Unterschied zwischen der normalen und der Sportautomatik?

    Nöp.. Sportautomatik und die normale sind Physisch bis auf die Wippen gleich, lediglich die Software ist wohl eine andere..

    Das auf jedenfalls, zumindest wenn es kritisch aussieht bei Spurplatten auf originalen Felgen würde ich nichts machen, aber sonst kann man ein gang zum TÜV nicht schaden. Wobei heutzutage zweifeln Sie ja sogar dass an und lassen von einem anderen TÜV o.Ä. gegenprüfen wenn denen was als nicht koscher vorkommt.. so ein Murks :S

    Bist Du Dir da sicher? Steht in der ABE dann explizit drin, auf welchem Fahrzeug die Platten mit welchen Felgen und Reifen und unter welchen Auflagen gefahren werden dürfen?

    Ich zweifle das nicht an, sondern bin nur neugierig. Ich habe nämlich eine ABE für meine Spurplatten für den F33, in der alle o. g. Angaben stehen, und muss die trotzdem in Verbindung mit Serienrädern eintragen lassen.

    Steht genau drinnen :thumbup:


    Du darfst nur Serienräder fahren, wenn du magst kann ich nachher mal ein Bild von der ABE machen.

    Korrekt, diese wurden schwarz lackiert.. die Felge gibt es nur auch unter der genannten Teilenummer in Bicolor..


    Daher vermutlich auch die Angabe, bei Werksräder in der Beschreibung, das diese Schwarz lackiert sind..

    Gerne, für die Zukunft, ein Blick in die ABE reicht und du wirst alle Auflagen die du beachten musst auf einen Blick sehen.


    Genauso ist es richtig 11mm im Sommer mit ABE mit dem Originalsatz und im Winter müssen Sie dann eingetragen werden bei nicht OEM Radsatz :thumbup:


    Anbei zur reinen Information mal eine ABE von OZ für den G20 mit den Auflagen dazu.

    Für alles weitere das bitte in den Felgenthread verlegen sonst wird hier zugemüllt.

    Da kommt es natürlich wieder auf die Auflagen an. Ich meine die A01 besagt, dass die Änderung trotz ABE einem TÜV Prüfer vorzuführen ist, damit dieser eben den Sachgemäßen Umbau abnicken kann.

    Das kommt immer drauf an, wie du sagst, was in der ABE steht..


    I.d.R. ist dies bei Felgen aber nicht der Fall da man hier eigentlich nichts falsch machen kann beim Verbau, gerade da die meisten Felgen mit ABE in die Radabmessungen reinfallen die im COC aufgeführt sind und daher noch unproblematischer.


    Wenn das aber drinnen steht in der ABE muss man sich natürlich dran halten, den Fall hatte ich aber auch im Umfeld noch nicht.

    Entweder ABE ohne Eintragung oder Vorführen oder direkt ohne ABE nur mit Teilegutachten und dann eintragen.

    Ich beobachte nun schon seit einigen Tagen ein seltsames Verhalten der Lenkung.

    Im Geschwindigkeitsbereich von ca. 40 bis 70 km/h hat die Lenkung um die Mittellage Spiel, so als ob sie ausgeschlagen wäre.

    Bei höherer oder niedrigerer Geschwindigkeit ist das nicht zu bemerken.

    Habt ihr sowas schon mal bemerkt?

    Ist das ein Werkstattthema?

    Ändert sich das wenn du den Fahrmodus umstellst ?


    Eventuell hat das mit der Variablen Sportlenkung zu tun, falls verbaut :/


    Nur eine Vermutung, weil sich das auch teils komisch anfühlt wenn die sich umstellt..