Was ist dann - auch juristisch - der Unterschied zwischen einer Vertragsbestätigung und einer Auftragsbestätigung?
Grundlegend sind dies zwei Unterschiedliche Dinge:
Vertragsbestätigung: Diese stellt nicht zwingend eine Annahmeerklärung seitens der Unternehmens (BMW) dar.
Sie dient lediglich dazu, dem Kunden eine umfassende Dokumentation des Vertragsinhaltes, welche nicht einseitig vom Unternehmen geändert werden kann, vorzulegen. I.d.R. ist es so, du unterschreibst den Vertrag mit BMW, das geht alles zur Prüfung und du erhältst dann eine Vertragsbestätigung, damit weißt du schonmal oke von BMW Seite aus ist das schonmal alles in Ordnung.
Auftragsbestätigung: Diese teilt dem Kunden die Annahme des Auftrages mit. Hierbei muss die AB der DIN 69905 entsprechen.
Diese kommt auch wieder in aller Regel nach der Vertragsbestätigung. Aber wie gesagt, wenn der Verkäufer es versäumt diese weiterzuleiten dann kann es auch sein das man die erst spät oder gar nicht erhält.
Man kann aber durchaus sagen, dass wenn man von BMW die Vertragsbestätigung erhält und dann einen LT, dass BMW den Auftrag angenommen hat, da Sie eigentlich jeden Auftrag nachdem er geprüft wurde annehmen.