Beiträge von CJ#22

    Geschraubte Streben sind Eintragungsfrei. Ich würde mal eine andere Prüfstellen fragen.

    Wenn die Streben geschweißt werden oder dein Fahrzeughersteller das untersagt, wäre das unzulässig. Beides ist nicht der Fall.

    Ja die Sache ist halt die Polizei.. du kennst das ja bestimmt heutzutage zweifeln die eh alles an und legen rigoros still selbst wenn dann rauskommt es ist nicht berechtigt.. da können Papiere oder ne kurze Einschätzung vom TÜV nicht schaden

    Ist mir bewusst. Aktuell muß man froh sein überhaupt an ein Auto zu kommen. Wenn ihr wüßtet was ich in letzter Zeit durchgemacht habe X( Man steht ja fast als Bittsteller da...

    Ja also aktuell ist es eher so ein könntet ihr mir bitte mein Auto liefern ?


    Ja aber gedulde dich nochmal 2 Monate wir melden uns..


    Alles nicht so leicht, betrifft ja aber leider alle am Markt.. :(

    Gut Handeln ist bei gebrauchten ja meist etwas schwierig, wenn es ein BMW Händler ist, lassen die da meist kein Spielraum zu, aber du könntest wenn du ihn dir anschaust ja eventuell ein paar Kratzer die du sicherlich finden wirst monieren oder den Lack das der nicht so super ist, sonst bleibt dir hier gerade bei Premium Selection wenig Verhandlungsbasis

    Die Scheinwerfer wirken auf mich auf den Bildern bereits sehr dunkel, deswegen meine Nachfrage ob es beim Laserlicht überhaupt Unterschiede gibt. Nachrüsten würde da nicht in Frage kommen, den Kosten/Nutzen Faktor könnte ich der Finanzministerin nicht darstellen. :D

    Das sind die normalen Laser- Scheinwerfer, erkennt man an der silbernen Inlays seitlich am Scheinwerfer, aber einen schwarzen Rahmen haben diese wie zu sehen ebenso also der Unterschied ist wirklich marginal :thumbup:

    Ja, dann ist das Inlay vom Scheinwerfer nicht dunkler als sonst. Bei einem weißen Auto würde das tatsächlich ein bisschen besser aussehen durch den Kontrast. Aber nur deshalb würde ich persönlich nicht auf das Auto verzichten, wenn der Rest passt. Zur Not kann man's nachrüsten - wenn auch natürlich sicherlich für 2-3.000€.

    Schließe mich an also ob Shadow oder nicht musst du schon recht genau hinschauen und während der Fahrt sieht man eh kein Unterschied..


    PS: bei Nachrüstung dann aber 3000 EUR pro Scheinwerfer und das nur Teilekosten und auch nur der Scheinwerfer, für die Nachrüstung benötigt man ja noch zusätzliche Teile, also nachrüsten würde ich sowas nicht.. denn ca. 8-9K EUR naja das ists nicht wert für schwarzes Plastik im Scheinwerfer :S

    Jetzt muss ich zu meiner Schande gestehen, dass ich über eine Klappensteuerung nachdenke 8)

    Nicht nachdenken.. KAUFEN! (nein ich bekomme keine Provision für Werbung :D)


    Ist das beste leichteste und bezahlbare Gimmick für mehr REALEN Klang, nach ein paar Tkm wird der auch noch etwas kerniger :thumbsup:

    Ich habe auch viel im Netz dazu gesucht.

    Die zitierte Dekra Antwort kann man zurückdatieren auf 2012 vermutlich von hier.

    In neun Jahren hat sich möglichweise einiges geändert.

    Es wäre schön, wenn das heute auch noch gilt.

    Also soweit ich weiß zumindest laut Gesetz, hat sich hieran nichts geändert, das Problem wird sein, dass sowas eine Ansichtssache ist und es gut sein kann, das die Blauen dich abschleppen und der Gutachter dann aber sagt ja ne das ist egal und fertig aus.


    Ich würde hier einfach mal beim TÜV oder Dekra schriftlich nachfragen, wenn du da nichts erhältst, dann auf eigenes Risiko quasi, denn auch eine Einzelabnahme, ohne ein Material oder Werkstoffgutachten kannste vergessen..


    EDIT: Ich habs aus dem 1er M Forum aber scheint ja dasselbe zu sein :thumbsup: