Der Verbraucherschutz wird sagen "5%-Abweichung sind leider erlaubt - auch nach unten" und überhaupt gelten ihre Messungen ausschließlich als Laien-Messung und sind daher nicht verwertbar. Das ist ja eben die Rahmenbedingung, die das Gesetz vorgibt. Ob man zufrieden damit ist und ob man wieder BMW kauft, steht auf einem anderen Blatt, aber gesetzlich hast Du keinen Anspruch auf mehr als 237,5km/h per geeichtem GPS-Gerät.
PS: Ich befürchte meinem geht das ähnlich, denn der Audi Kombi, den ich letztens hinter mir hatte, kam immer näher bei 250... im M240i hatte ich meistens die Nase vorn bei 250km/h-"Kriechduellen". Zwar immer nur um 2-3km/h, die man dann vorbeigekrochen ist, aber immerhin.
Genau das ist der korrekte Punkt!
sakurakira - du müsstest eine Messung mit einem geeichten Zugelassenen Messgerät machen, was von einem Sachverständigen fachmännisch bedient sowie abgelesen und bestätigt wird, sodass ein Gutachten erstellt werden kann.
Ohne so etwas stehst du vor dem Gesetz faktisch mit nichts da außer einer unbegründeten Vermutung die keinerlei Gültigkeit oder Gewicht hat.
PS: Nicht böse gemeint aber das sollte beachtet werden, bevor man hier die Pferde scheu macht.