Beiträge von CJ#22

    Wo genau liest du denn das in der ABE ich konnte lediglich folgendes finden:


    Die Bezieher der Distanzringe müssen (z.B. durch eine mitzuliefernde Montageanleitung)
    auf spezielle Anbau-Auflagen, sowie auf die Befestigungsart und die erforderlichen
    Anzugsmomente der Befestigungsteile hingewiesen werden.
    Eine Abnahme nach § 22 Abs. 1 StVZO durch einen amtlich anerkannten
    Sachverständigen/Prüfer oder Prüfingenieur wird unter Beachtung der unter Anlage 4
    aufgeführten Auflagen nicht für erforderlich gehalten.

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    Danke, ist nicht nötig. Ich habe diese hier.


    Da steht aber drin, dass nach § 22 Abs. 1 StVZO die Abnahme von einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder von einem Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb durchführen zu lassen ist. In den Fällen des Satzes 3 ist durch die abnehmende Stelle nach Satz 4 auf dem Nachweis (§ 19 Absatz 4 Satz 1) darüber der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau unter Angabe des Fahrzeugherstellers und -typs sowie der Fahrzeug-Identifizierungsnummer zu bestätigen.


    Laut ABE wird eine Abnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen/Prüfer oder Prüfingenieur unter Beachtung der unter Anlage 4 aufgeführten Auflagen nicht für erforderlich gehalten.


    Dann bleibt aber immer noch die Pflicht zur Vorführung und Bestätigung des einwandfreien Einbaus (§ 19 Absatz 4 Satz 1). Also einfach die ABE ins Handschuhfach zu legen, reicht nach meinem Verständnis dann eben nicht aus.


    Aber: Wir entfernen uns hier meilenweit von den Anforderungen an den KFKA-Thread."


    Markus F.


    Antwort folgt

    Also mein Wagen wiegt "nur" 1615kg laut Fzg-schein. Dabei habe ich die für mich wichtigsten Ausstattungen, Schiebedach hätte ich noch gern aber dass dürfte das Gewicht nochmal um 80-90kg in die Höhe treiben.


    Gibt es beim Gewicht auch ein Unterschied zwischen der normalen und der Sportautomatik?

    Nöp.. Sportautomatik und die normale sind Physisch bis auf die Wippen gleich, lediglich die Software ist wohl eine andere..

    Das auf jedenfalls, zumindest wenn es kritisch aussieht bei Spurplatten auf originalen Felgen würde ich nichts machen, aber sonst kann man ein gang zum TÜV nicht schaden. Wobei heutzutage zweifeln Sie ja sogar dass an und lassen von einem anderen TÜV o.Ä. gegenprüfen wenn denen was als nicht koscher vorkommt.. so ein Murks :S

    Bist Du Dir da sicher? Steht in der ABE dann explizit drin, auf welchem Fahrzeug die Platten mit welchen Felgen und Reifen und unter welchen Auflagen gefahren werden dürfen?

    Ich zweifle das nicht an, sondern bin nur neugierig. Ich habe nämlich eine ABE für meine Spurplatten für den F33, in der alle o. g. Angaben stehen, und muss die trotzdem in Verbindung mit Serienrädern eintragen lassen.

    Steht genau drinnen :thumbup:


    Du darfst nur Serienräder fahren, wenn du magst kann ich nachher mal ein Bild von der ABE machen.

    Korrekt, diese wurden schwarz lackiert.. die Felge gibt es nur auch unter der genannten Teilenummer in Bicolor..


    Daher vermutlich auch die Angabe, bei Werksräder in der Beschreibung, das diese Schwarz lackiert sind..

    Gerne, für die Zukunft, ein Blick in die ABE reicht und du wirst alle Auflagen die du beachten musst auf einen Blick sehen.


    Genauso ist es richtig 11mm im Sommer mit ABE mit dem Originalsatz und im Winter müssen Sie dann eingetragen werden bei nicht OEM Radsatz :thumbup:


    Anbei zur reinen Information mal eine ABE von OZ für den G20 mit den Auflagen dazu.

    Für alles weitere das bitte in den Felgenthread verlegen sonst wird hier zugemüllt.

    Da kommt es natürlich wieder auf die Auflagen an. Ich meine die A01 besagt, dass die Änderung trotz ABE einem TÜV Prüfer vorzuführen ist, damit dieser eben den Sachgemäßen Umbau abnicken kann.

    Das kommt immer drauf an, wie du sagst, was in der ABE steht..


    I.d.R. ist dies bei Felgen aber nicht der Fall da man hier eigentlich nichts falsch machen kann beim Verbau, gerade da die meisten Felgen mit ABE in die Radabmessungen reinfallen die im COC aufgeführt sind und daher noch unproblematischer.


    Wenn das aber drinnen steht in der ABE muss man sich natürlich dran halten, den Fall hatte ich aber auch im Umfeld noch nicht.

    Entweder ABE ohne Eintragung oder Vorführen oder direkt ohne ABE nur mit Teilegutachten und dann eintragen.