Richtig, die unter Punkt 13 genannte Masse in das Fahrzeug fahrbereit mit Fahrer so wie es Homologiert wurde.
Der Punkt 13.2 ist DEIN Fahrzeug wie es dort steht ![]()
Richtig, die unter Punkt 13 genannte Masse in das Fahrzeug fahrbereit mit Fahrer so wie es Homologiert wurde.
Der Punkt 13.2 ist DEIN Fahrzeug wie es dort steht ![]()
Ganz ehrlich bevor du hier noch was kaputt machst, geh einfach zum Händler ders eingebaut hat Schilder ihm das und lass ihn machen ![]()
Ne ich habe die Einbauen lassen, ich habe im Wartebereich 35 min gewartet während das gemacht wurde. Ich kann mir auch nicht erklären warum das nicht funktioniert, weil anklappen/verstellen und blinker am Spiegelgehäuse funktionieren normal nur das absenken beim Rückwärtsgang nicht.
Hast du denn auch den Verstellschalter der Spiegel in der richtigen Position ? Weil wenn du den links stehen hast dann senkt der Spiegel nicht ab, der muss dafür rechts stehen.. (vlt auch genau andersrum bin mir unsicher)
Respekt das schaffe ich nie..
Ich habe immer das Problem das ich wenn die Autobahn frei und offen ist das nicht schaffe nur 150 oder so zu fahren sondern da dann immer mit 240- open end lang düse, komme dann meist bei 12- 13l raus
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Also hier kostet der 1er als Ersatzwagen 69,00 € am Tag. Das wären bei 30 Tagen schon allein 2070,00 €. Der MA von BMW Rent meinte, dass Monatsmieten natürlich günstiger wären und daher der 1er ca. 1500,00 € kosten würde bei Monatsmiete.
Krass.. bei meinem Händler gibt es für 69€ einen 3er G20/21 und für 79 einen G30/31.. interessant was es dort für Unterschiede gibt zwischen den Händlern..
Das ist ja ein Murks.. ich sehe gerade da fällt auch noch Auflage A1a hinzu die besagt folgendes:
"Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Angestellten einer Überwachungsorganisation
nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von Fahrzeughersteller, Fahrzeugtyp und
Fahrzeugidentifizierungsnummer bescheinigen zu lassen."
Das heißt du musst die Abdeckungen verbauen damit das Rad abgedeckt ist und dann damit zum TÜV leider.. blöd das es beim Cabrio solche Vorgaben gibt.. ![]()
Was genau habt ihr denn verbaut ?
Also welche Platten auf welcher Radkombi ?
und zur Erläuterung, sehr gerne, das ist aber auch alles nett gesagt umständlich formuliert im Gesetz ![]()
Die ABE bezieht sich auf § 22 Abs. 1 StVZO. Da steht, dass durch die abnehmende Stelle der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau zu bestätigen ist.
In der Regel schaut der Prüfer auf die Kennzeichnung der Platten und eben auf die üblichen Sachen wie Profilabdeckung 30° nach vorne und 60° nach hinten. Schlimmstenfalls muss Du sogar noch eine Schraube rausdrehen und nachweisen, dass diese halt um die Dicke der Platte länger sind als die Originalen. Dann wird das bescheinigt und Du kannst Dir den Quatsch zusammen mit der ABE ins Handschuhfach legen. Maßgabe ist dann in der Regel, dass Du das bei nächster Gelegenheit der Zulassungsstelle zum Nachtrag in die Fzg-Papiere vorlegt. Dabei ist die "nächste Gelegenheit" aber sehr dehnbar.
Das ist korrekt, das hat dich aber nicht zu interessieren rechtlich.
Die generelle Rechtsgrundlage auf der eine ABE ausgestellt wird ist Paragraph 22 in Verbindung mit Paragraph 20 StVZO, dort werden die Rahmenbedingungen geregelt. Was jedoch genau gilt ist in der ABE selbst festgelegt, daher gibt es die ABE überhaupt.
Das KBA prüft mit der o.G. Rechtsgrundlage dann technisch als auch rechtlich den Antrag und die darin festgeschriebenen Teile, in diesem Falle die Spurplatten und legt dementsprechend Vorgaben fest, welche der Hersteller und auch der Verwender zu beachten hat. Abschließend wird eine Beurteilung erstellt. In diesem Fall erteilt das KBA die ABE da keine technische Bedenken bestehen und verweist hier explizit wie folgend:
"Eine Abnahme nach § 22 Abs. 1 StVZO durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen/Prüfer oder Prüfingenieur wird unter Beachtung der unter Anlage 4
aufgeführten Auflagen nicht für erforderlich gehalten"
Der von dir aufgeführte Passus aus dem Paragraph 22 bezieht sich lediglich auf den Satz 3 des Paragraphen welcher wie folgend lautet:
Die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis kann davon abhängig gemacht werden, dass der Ein- oder Anbau abgenommen worden ist.
Da dies jedoch in der ABE nicht gefordert ist bzw. vom KBA als nicht notwendig erachtet wird, benötigst du auch keine Bestätigung des Ein oder Ausbaus. Dies muss lediglich erfolgen, wenn die ABE vorschreibt das zu Ihrer Wirksamkeit der Ein und Ausbau abgenommen werden muss.
Willkommen in Deutschland und der Welt des Juristentums..
Laut Gutachten darfst du die am F3X unter folgenden Auflagen verbauen:
A9=Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14= Befestigungselemente: Kegelbundradschrauben M14x1,25 (Schaftlängen siehe Auflage A26))
A26=
Es ist im Besonderen darauf zu achten dass sich die Räder nach der Umrüstung frei drehen. D.h. es
darf kein Kontakt von Befestigungselementen mit Teilen der Bremsanlage, ABS-Zahnkranz oder
anderen Bauteilen vorhanden sein.
A27=
Fahrwerk und Bremsanlagen müssen dem Serienzustand entsprechen. Bei Verwendung von
Umrüstungen ist deren Eignung (Freigängigkeit, Fahrverhalten usw.) gesondert zu überprüfen bzw.
nachzuweisen.
A28=
Die Hinweise in der Montageanleitung des Herstellers der Distanzringe sind zu beachten. Bei LMRädern muß eine ausreichende Radanlagefläche auf den Distanzringen erhalten bleiben. Aussparungen
bzw. „Taschen“ in den LM-Rädern müssen komplett von der Anlagefläche der Distanzringe abgedeckt
werden. Die Distanzringe sind nicht in Verbindung mit Stahlrädern zugelassen. Eine Montageanleitung
ist vom Hersteller mitzuliefern.
D1=
Bei Verwendung von anderen als in den Fahrzeug-Anhängen aufgeführten Rad-
/Reifenkombinationen, ist deren Eignung (Freigängigkeit, Fahrverhalten usw.) gesondert zu
überprüfen bzw. nachzuweisen. Eine Abnahme nach § 21 StVZO durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen/Prüfer oder Prüfingenieur ist unter Beachtung der hier aufgeführten Auflagen
erforderlich.
D2=
Es ist möglich Distanzringe mit unterschiedlicher Breite an Vorder- und Hinterachse zu kombinieren.
Zum Beispiel: Achse 1 Distanzringe mit 10 mm Breite / Achse 2 Distanzringe mit 15 mm Breite. An
Achse 2 immer nur breitere Distanzringe als an Achse 1.
D3= Die Umrüstung ist nur an Fzg.-Ausführungen bis max. 1600 kg zul. Achslast zulässig.
Somit laut ABE alles tipp topp und keine Prüfung erforderlich es sei denn du änderst etwas an Fahrzeug