Meiner Meinung nach nicht, bei Problem welcher auch einen Mangel darstellt, welche entsprechend angezeigt und anerkannt wird, ist dem natürlich so, mit Nachbesserung etc.
Bei einem Fehler, der aber keinen Mangel darstellt, Gründe dafür mal außen vor und der Hersteller repariert etwas aus Kulanz, dann hast du rechtlich gar keinen Anspruch weil Kulanz ja eine freiwillige Leistung ist, welche nicht gesetzlich geregelt ist so wirklich..
Kenne das bei uns in der Branche, da heißt es dann meist bei Kulanz, "Ware wird ersetzt auf Kulanz ohne Anerkennung einer Rechtspflicht".