Recht einfach, der TÜV Prüfer prüft ja bei der Abnahme die Radabdeckung, hier beachtet er auch entsprechend diese Punkte, ist die Abdeckung nicht gegeben, werden nacharbeiten wie in den Auflagen genannt fällig. Ist die Abdeckung gewährleistet, dann brauchst du auch die beiden Auflagen nicht beachten und musst hier nichts dranbauen oder verbreitern etc.
Das nur grundsätzlich zu diesen Geschichten, weil das steht gefühlt bei allen Felgen ohne ABE drinnen, die etwas breiter sind.
PS: Je nach Tieferlegung ändert das natürlich auch den Sturz der Räder und dadurch die Radabdeckung