Das ist je nach Teil in meinen Augen eigentlich verständlich, denn im Gutachten ist ja das Teil mit Hersteller, Teilenummer etc. aufgeführt, wenn jetzt auf dem Teil ein Aufkleber fehlt und dort nur eine Teilenummer oder nicht mal diese fest aufgebracht ist, wie soll z.B. die Polizei oder ein Sachverständigen (z.B. bei der Eintragung nach 19.3) prüfen, ob es sich tatsächlich um das im Gutachten genannte Teil handelt.
Daher ist in der Regel im Gutachten aufgeführt wie man das Teil erkennen kann z.B. bei einem Fahrwerk:
pasted-from-clipboard.png
Daher sollte man immer vorher mal prüfen, ob man gewisse Aufkleber entfernen darf. Wenn ich jetzt z.B. bei der Feder den Druck mit Bremsenreiniger weg mache, weil der mir nicht gefällt, woher soll irgendwer wissen, was das für ne Feder ist.
Eine Teilekennzeichnung ist für das System wie wir es haben unabdingbar.