Die Versicherung MUSS den Unfallgegner immer bezahlen, daher ist es auch eine HaftPFLICHT. Man kann dich anschließend in die Verantwortung nehmen und die Summe von dir zurück verlangen.
Eine Klappensteuerung als Unfallursache zu ermitteln ist fern der Realität.
Ich kann jetzt nicht sagen, wie dies in D genau abläuft aber hier in Ö wäre ein Erlöschen der Betriebserlaubnis kein Grund, dass der Versicherer einen Regress am Schadensverursacher startet - es sei denn, der Unfall wäre direkt im kausalen Zusammenhang mit der Änderung am Fahrzeug passiert, aufgrund derer die Betriebserlaubnis erloschen ist. Wie das im Zusammenhang mit dem PEEM passieren soll, wäre mir schleierhaft.
Ebenso ist das gleiche Thema mit leistungsgesteigerten KFZ. Problematisch wäre natürlich, wenn der Unfall bei höheren Geschwindigkeiten als der Bauartgeschwindigkeit eintritt, dann hat man ganz sicher ein größeres Problem (oder gar keines mehr bei dem Tempo...
). Sicherlich am Kritischten sind Fahrwerks- und Bremsenumbauten, die keinen Segen vom TÜV haben. Wenn's dann kracht, kann es schon rasch Probleme geben, ebenso wenn die Reifenprofiltiefe nicht mehr in Ordnung ist. Diese Fälle hatte ich bis dato am häufigsten erlebt.