Nochmal: Dein Beispiel hinkt.
Aus den Versicherungsbedingungen:
Folgeschäden:
o Kosten für Test-, Mess- und Einstellarbeiten, soweit sie nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem versicherungspflichtigen Schaden anfallen.
o Kosten für die Bergung und Verwahrung des Fahrzeuges (z. B. Abstellgebühren, Mietwagenkosten, Frachtkosten, Abschleppkosten usw.).
o Ein Schaden an einem nicht von der Versicherung abgedeckten Bauteil, der durch einen Schaden an einem von der Versicherung abgedeckten Bauteil verursacht wurde.
o Ein Schaden an einem Bauteil, das von der Versicherung abgedeckt ist, verursacht durch einen Schaden an einem Bauteil, das nicht von der Versicherung erfasst ist
Damit sind Folgeschäden im Zusammenhang von versicherten und nicht versicherten Teilen gemeint.
Beispiele:
1) Kupplung (nicht versichert da Verschleissteil) geht kaputt und verursacht einen Getriebeschaden -> Getriebeschaden wird nicht ersetzt, entspricht Punkt 4
2) Getriebe geht kaputt, im zuge dessen muss die Kupplung getauscht werden -> Getriebe wird ersetzt da versichert, Kupplung wird nicht ersetzt da nicht versichert, entspricht Punkt 3
Ein Motorschaden durch eine gerissene Steuerkette ist sowohl ein kausaler Zusammenhang als auch vollumfänglich durch die Garantie bis zur angegebenen Schadenshöhe gedeckt.
Grüße
Sven