Hallo zusammen
Vielleicht ist jemand hier, der sich mit den Schweizer Gesetzen auskennt und mir sagen kann, was ich jetzt für Möglichkeiten habe:
Ich habe das Auto 15.3.2025 mit PS- Garantie und zusätzlicher Garantieverlängerung ab Werk gekauft und hätte somit Garantie bis März 2027. Das Fahrzeug ( oder besser das Vibrierzeug
) hat eine Erstzulassung von März 2023. Beim Kauf wurde mir versichert, dass die Tieferlegung, welche vor meinem Kauf eingebaut wurde, keinen Einfluss auf allfällige Garantiefragen hätte. Nach dem Feststellen der Vibrationen wurde ich vom Verkäufer immer wieder vertröstet, er müsse das abklären. Monate vergingen.
Am 6. März 2026 hatte ich einen Termin zum Wechseln der Bremsflüssigkeit und zu einem Gespräch mit dem neuen Verkäufer ( der Vorherige arbeitet nicht mehr in der Garage) wegen den Vibrationen. Nach einer Probefahrt mit dem Werkstattmeister bestätigte mir dieser, sie hätten einen M3 mit demselben Problem. Mir wurde auch noch ein Dokument vorgelegt, auf welchem aufgeführt war, welche Teile nun von der Garantie ausgeschlossen seien wegen der Tieferlegung. Auch hätten sie das BMW melden müssen. Der Verkäufer sagte mir, der Werkstattmeister würde nun drei Angebote ausarbeiten und man würde anfangen, im Ausschlussverfahren Teile zu tauschen. Am 12. März bekam ich dann die Offerte über Fr.3362.- für den Tausch der hinteren Antriebswellen. Auf meine Nachfrage wegen der Übernahme der Kosten wurde mir gesagt, der Entscheid sei noch nicht gefallen. Am 13. März 2026 habe ich der Garage eine eingeschriebene Mängelrüge zugestellt. Am Dienstag habe ich dann die Mail vom Verkäufer erhalten, dass alles von der Geschäftsleitung abgelehnt wurde. Vielen Dank für Eure Hilfe.
So, und nun?
Gruss Tom