Beiträge von Fischerlig

    Wenn es die Radnabe vollflächig (Zubehör?) zu kaufen gibt würde ich die einfach mal schnell tauschen. Ich habe die Radnaben letztes Jahr vorsorglich beim E90 getauscht, die kosten wenig €.

    Man müsste aber die Bremsscheiben mit tauschen, die währen dann ja eingedrückt ?

    Hoi Christoph

    Das tönt doch mal schlüssig. Das könnte doch auch die Ursache für unser Problem sein. Das würde ja heissen, das ganze Rad liegt nicht mehr sauber auf. Ich werde nächste Woche einmal eine Bremsscheibe demontieren und nachschauen. Mal sehen, ob die eingedrückt ist. Ich werde berichten. Wie kommt Ihr eigentlich immer an solche Infos? :thumbsup: :thumbsup: :thumbsup: . Übrigen, Top Anleitung für die Handy Vibrationsmessung.

    Danke Christoph

    Gruss Tom

    Was hat dein Anwalt dazu gesagt? Ist die rechtliche Lage tatsächlich so, dass du auf dem Schaden sitzenbleibst?

    Hoi Christoph

    Sieht leider ganz danach aus. Es wird weiter behauptet, ich hätte das gewusst. Rechtlich wenig bis gar keine Möglichkeit, leider.

    Ich habe mich noch nicht entschieden wie ich weiter vorgehe. Werde jetz noch etwas abwarten, ev. findet man ja die Ursache. Müsste dann nicht auf Verdacht Teile tauschen. Vielleicht kommt er auch weg. Aber was kommt als Nachfolger? Bin von BMW mehr als enttäuscht.

    Gruss Tom

    Hallo zusammen

    Vielleicht ist jemand hier, der sich mit den Schweizer Gesetzen auskennt und mir sagen kann, was ich jetzt für Möglichkeiten habe:

    Ich habe das Auto 15.3.2025 mit PS- Garantie und zusätzlicher Garantieverlängerung ab Werk gekauft und hätte somit Garantie bis März 2027. Das Fahrzeug ( oder besser das Vibrierzeug || ) hat eine Erstzulassung von März 2023. Beim Kauf wurde mir versichert, dass die Tieferlegung, welche vor meinem Kauf eingebaut wurde, keinen Einfluss auf allfällige Garantiefragen hätte. Nach dem Feststellen der Vibrationen wurde ich vom Verkäufer immer wieder vertröstet, er müsse das abklären. Monate vergingen.

    Am 6. März 2026 hatte ich einen Termin zum Wechseln der Bremsflüssigkeit und zu einem Gespräch mit dem neuen Verkäufer ( der Vorherige arbeitet nicht mehr in der Garage) wegen den Vibrationen. Nach einer Probefahrt mit dem Werkstattmeister bestätigte mir dieser, sie hätten einen M3 mit demselben Problem. Mir wurde auch noch ein Dokument vorgelegt, auf welchem aufgeführt war, welche Teile nun von der Garantie ausgeschlossen seien wegen der Tieferlegung. Auch hätten sie das BMW melden müssen. Der Verkäufer sagte mir, der Werkstattmeister würde nun drei Angebote ausarbeiten und man würde anfangen, im Ausschlussverfahren Teile zu tauschen. Am 12. März bekam ich dann die Offerte über Fr.3362.- für den Tausch der hinteren Antriebswellen. Auf meine Nachfrage wegen der Übernahme der Kosten wurde mir gesagt, der Entscheid sei noch nicht gefallen. Am 13. März 2026 habe ich der Garage eine eingeschriebene Mängelrüge zugestellt. Am Dienstag habe ich dann die Mail vom Verkäufer erhalten, dass alles von der Geschäftsleitung abgelehnt wurde. Vielen Dank für Eure Hilfe.

    So, und nun?

    Gruss Tom

    wer

    Hoi zäme

    Die Geschäftsleitung von meinem Autohaus.

    welchem konkreten Grund

    Ohne Angabe von Gründen. Werde da aber noch nachfragen. Vermutlich wegen der Tieferlegung.