Nun, das entscheidet ja nicht der Verkäufer, ob es Kulanz oder Sachmangelhaftung / Nachbesserung ist, sondern der konkrete Umstand.
Natürlich nicht und ich hab mich nur auf die Aussage von Händler aus #20 bezogen: Da es sich hierbei nicht um einen Sachmangel im Sinne des § 434 BGB handelt, besteht für uns keine rechtliche Verpflichtung zur Nachbesserung.
Der TE müsste also erstmal dem Schreiben widersprechen und auf ein Sachmangel bestehen und dann ist es was anderes.
Aber in dem Fall muss man wirklich ein guten Anwalt haben, da Wagen mit bekannten Unfallschaden gekauft und 1 Monat hat der Spalt nicht gestört bzw. wurde sogar übersehen. Zusätzlich bittet der Händler freiwillig eine Nachbesserung an und jetzt noch versuchen ein Sachmangel draus zu drehen wird nicht einfach sein.