Einen Kaffee könnte ich echt mal vertragen; die Augen sind noch etwas klein.

Nach dem Kauf, einen übergroßen Spaltmaß einer Unfallreperatur erkannt. G21 LCI
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Einen Kaffee könnte ich echt mal vertragen; die Augen sind noch etwas klein.
Geht mir auch so … 🥱😊
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Ja, das wäre für mich dann auch keine Option.
Es kann nur dann ein Option werden, wenn es auch einen nennenswerten Rabatt gibt.
Heute verkauft man die zum gleichen Preis wie unfallfrei und der Verkäufer kassiert noch mehr Gewinn
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Ich werde jetzt übrigens einen neuen Termin mit dem Händler vereinbaren, um die Probleme beseitigen zu lassen.
Ganz besonders freue ich mich darüber, dass er auch den Seitenspiegel, der sich ja leicht bewegen lässt, tauschen darf. Ich habe den gestern mal kontrolliert und die kleinen klippser dahinter sind gebrochen, was es nötig macht das Spiegelglas zu tauschen.
Ich habe dazu mal eben bei unserem BMW Händler in der Nähe angerufen und haltet euch fest, nur das Spiegelglas kostet knapp ÜBER 500 € 😄 -
Solange der Umfang des Unfallschaden vom Verkäufer wenigstens klar und deutlich benannt und beschrieben wird, hat man ja noch Glück. Übel wird es, wenn aus einem echten Kollisionsschaden ein Bagatellschaden gemacht wird. Das ist dann zwar arglistige Täuschung, aber das muss man erst einmal nachweisen. Bei meinen Gebrauchtwagenkäufen hatte ich die Autos immer bei BMW- oder Mercedes Händlern als „unfallfrei“ gekauft. Reingefallen bin ich dabei nie.
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Nonnenstein am besten du guckst dir den ganzen Wagen mit jemanden nochmal ganz genau an und schreibst alles auf.
Damit du nicht hinterher nochmal hin musst.
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Nonnenstein am besten du guckst dir den ganzen Wagen mit jemanden nochmal ganz genau an und schreibst alles auf.
Damit du nicht hinterher nochmal hin musst.
Ja, das habe ich bereits getan. Aber danke für den Hinweis.
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Kann man eigentlich darauf bestehen das nur Originalteile verbaut werden oder darf der Händler auch billigere Teile verbauen?
Und wenn ich das richtig lese, darf er mir die Fahrtkosten auch noch erstatten.Zitat- Alle mit der Nachbesserung zusammenhängenden Kosten (z.B. Abschleppkosten zur nächstgelegenen Werkstatt, Reparatur-Materialien, Schmierstoffe, Fahrtkosten zur Werkstatt und zurück zur Durchführung der Reparatur). Als Verbraucher bzw. Verbraucherin können Sie vom Händler mit der Aufforderung zur Nachbesserung einen Kostenvorschuss auf z.B. Kosten für Transport des Fahrzeuges zum Händler verlangen.
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Das heisst aber, wenn man es zu Ende denkt, dass du dein Auto nach einem Unfall verkaufen müsstet! Du hast dann einen Gebrauchtwagen mit repariertem Unfallschaden.
Ich hatte einen E93 mit repariertem Unfallschaden von einer BMW-Niederlassung. Parkschaden an Kotflügel und Tür, die Bilder sahen übel aus. War perfekt repariert, hatte nie ein Problem deshalb. Und ich hatte mein Wunschauto mit ca. 5.000 Euro Preisnachlass.
Es ist schon ein Unterschied, ob man sich bewusst ein Restrisiko einkauft oder ob man Unfallopfer wurde und dann - beim eigenen Fahrzeug - zumindest so in etwa weiß, was und in welcher Qualität die Schäden beseitigt wurden.
Es ist - wie so häufig - eine Frage von Wahrscheinlichkeiten und da das eigene Auto zumeist immer noch der zweitteuerste Invest ist, den ein Mensch tätigt, würde ich versuchen, die Wahrscheinlichkeit späterer Probleme möglichst gering zu halten.
Ich habe einmal im Leben ein Fahrzeug mit repariertem Frontschaden gekauft, ist schon 25 Jahre her, damals ein Golf 3. Mangels ausreichend Geld für etwas neues damals ein gutes Angebot - dachte ich. Danach hatte ich nur Lauferei zwischen dem Verkäufer (ein Gebrauchtwagenhändler), dem VW Autohaus und letztlich einem Anwalt, weil die Kiste bei Regen ständig ausging und letztlich stellte sich heraus, dass es an der schlecht instandgesetzten Frontpartie lag. Und natürlich will es niemand gewesen sein.
Seitdem habe ich nie wieder ältere Gebrauchte gekauft, maximal Premium Selection bis 2 Jahre alt und maximal 20.000 km gelaufen. Und gründlich vorher mit einem Fachmann geprüft. Aktuell gibt es im Bekanntenkreis auch wieder zwei Fälle, einmal Opel, einmal Audi, wo nach dem Gebrauchtwagenkauf Probleme auftreten und sich alle aus der Verantwortung ziehen wollen.
Man kann allerdings auch Glück haben, so wie du. Hier muss jeder für sich abwägen, wie gerne er Glücksspiele spielt. Da es hier mittlerweile ja um Beträge um die 40.000 EUR geht für 4-5 Jahre alte Gebrauchte, ist es schon ein hohes Risiko.
Zudem muss der eigene Geldbeutel mitspielen. Damals fehlte es mir halt auch am nötigen Kleingeld und dann geht man das Risiko gezwungenermaßen ein.
Der Mangel mit dem schiefstehenden Scheinwerfer ist so offensichtlich, dass der Händler hier nachbessern muss. Ich würde mich dann wirklich daneben stellen, damit nicht gepfuscht wird. Leider musst du die Reise dafür auf dich nehmen und ihm die Möglichkeit geben, nachzubessern, wie Lucky11 es schon geschrieben hat.
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Kann man eigentlich darauf bestehen das nur Originalteile verbaut werden oder darf der Händler auch billigere Teile verbauen?
Und wenn ich das richtig lese, darf er mir die Fahrtkosten auch noch erstatten.Also er muss nicht originale Teile verwenden, die Ersatzteile müssen natürlich freigegeben und erlaubt sein.
Da er es auf Kulanz macht hast du leider kein Anspruch auf Erstattung der Fahrkosten.
Höchstens beim Spiegel kannst du ihn bezüglich Gewährleistung ansprechen und dann hättest den Punkt der Nachbesserung