M340i KW Gewindefahrwerk/DDC oder Federn

  • Nein das ist so korrekt, wenn das Fahrwerk nur bis 1360kg frei gegeben ist, dann geht das nicht mit der Kupplung. Eigentlich müsste dazu aber auch was im Gutachten stehen 🤔


    Bzw. ich gehe davon aus, wenn das Fahrwerk eingetragen wird, wird im Schein vermerkt werden das die AHK nicht mehr benutzt werden darf oder sowas.


    Ansonsten rufe mal bei KW oder TÜV an und frage nach 👍🏻

  • Hallo,


    Ich hätte eine Frage bzgl. KW Gewindefahrwerk in Verbindung mit AHK. Im KW Teilegutachten steht z.B. eine max. hintere Achslast von 1360 kg. Das passt soweit bei meinem Fahrzeug, aber bei Benutzung der AHK kommen bei mir nochmal 130 kg oben drauf und damit bin ich weit über den 1360 kg aus dem Teilegutachten.

    Heißt dies nun, wenn KW Gewinde verbaut, kann ich die AHK nicht mehr nutzen oder verstehe ich das Thema max. Achslasten hier falsch?

    Danke & viele Grüße


    Entscheidend ist, das die maximale Achslast im Gutachten mindesten so groß ist, wie der Wert in der Zulassungsbescheinigung. Die Benutzung der AHK ist von der maximalen Achslast natürlich abgedeckt. Allerdings ist bei Nutzung der AHK die Zuladung im Auto reduziert, damit das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird.

  • Entscheidend ist, das die maximale Achslast im Gutachten mindesten so groß ist, wie der Wert in der Zulassungsbescheinigung. Die Benutzung der AHK ist von der maximalen Achslast natürlich abgedeckt. Allerdings ist bei Nutzung der AHK die Zuladung im Auto reduziert, damit das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird.

    Eigentlich kommt die zusätzliche Achslast durch die Benutzung des AH auf die HA Last aus (7.2) dazu. Meistens steht aber im Gutachten ein vermerkt ob auch AH Betrieb mit der zusätzlichen Last abgedeckt ist

  • Eigentlich kommt die zusätzliche Achslast durch die Benutzung des AH auf die HA Last aus (7.2) dazu. Meistens steht aber im Gutachten ein vermerkt ob auch AH Betrieb mit der zusätzlichen Last abgedeckt ist


    Meines Wissens ist das nicht so, die maximale Last in 7.2 darf grundsätzlich nicht überschritten werden, genauso wie das maximale Gesamtgewicht in F.1. Mit AHK ist in der Zulassungsbescheinigung nur in Punkt 13 die maximale Stützlast eingetragen (meist 75 kg). Im Teilegutachten von KW steht auch nichts von AHK.

  • Meines Wissens ist das nicht so, die maximale Last in 7.2 darf grundsätzlich nicht überschritten werden, genauso wie das maximale Gesamtgewicht in F.1. Mit AHK ist in der Zulassungsbescheinigung nur in Punkt 13 die maximale Stützlast eingetragen (meist 75 kg). Im Teilegutachten von KW steht auch nichts von AHK.

    Genau und sehr wahrscheinlich wird hier die beste Methode „weniger ist mehr“ sein. Sprich man fragt den TUV Prüfer nicht nach AHK und da nix im Gutachten steht wird er es auch nicht prüfen.

    H&R hat es da besser gelöst und erlaubt die Nutzung der AHK. (IV.4.4) https://www.h-r.com/bin/28658.pdf


    Sowas müsste eigentlich auch bei KW stehen

  • Meines Wissens ist das nicht so, die maximale Last in 7.2 darf grundsätzlich nicht überschritten werden

    Kein Grundsatz ohne Ausnahme. Mit AHK steht im Freitextfeld, dass der Wert in 7.2. bei Anhängerbetrieb um den Wert X erhöht ist. In meinem Fall sinds 130kg und andere User hier haben dort andere Gewichte stehen. Hängt vermutlich mit der Ausstattung zusammen.

  • Kein Grundsatz ohne Ausnahme. Mit AHK steht im Freitextfeld, dass der Wert in 7.2. bei Anhängerbetrieb um den Wert X erhöht ist. In meinem Fall sinds 130kg und andere User hier haben dort andere Gewichte stehen. Hängt vermutlich mit der Ausstattung zusammen.

    Ja stimmt, habe eben nochmal nachgesehen, bei Anhängerbetrieb ist tatsächlich +x kg eingetragen. Der Wert x ist fahrzeugspezifisch, hängt wohl damit zusammen, das die Stützlast eine Hebelwirkung hat, die VA entlastet und die HA entsprechen mehr belastet als mit dem reinen Stützlastwert.