BMW G20 - Driving Assistant Professional

  • Wie oben geschrieben, sobald die Version 07 2020.XX aufgespielt ist, kann das Rechtsüberholen abgeschaltet werden.

    Ich bin sehr gespannt ob tatsächlich ausser Android gedöns, neue Funktionen kommen. Durch meine letzten Updates nicht Upgrades, es kam ja nichts neues, wurde ich eines anderes belehrt. Laut den Release Notes von 11/2019 sollte ja bereits Tagfahrlicht für hinten einschaltbar sein, bisher geht da gar nichts.


    Euren Optimismus kann ich nach 1,5 Jahren nicht mehr teilen.


    Das einzige was die Updates brachten ist das die zur Auslieferung vorhanden und bezahlen Funktionen einigermaßen funktionieren.
    Laut den BMW YouTube Videos wurde alles mit der rosa Brille präsentiert, das meiste davon ist heute noch eine große Baustelle oder in meinem BMW nicht vorhanden.


    Es mag sein das andere Hersteller hier nicht so weit sind, die haben sich auch nicht so weit aus dem Fenster gelegt wie BMW.

  • Wie oben geschrieben, sobald die Version 07 2020.XX aufgespielt ist, kann das Rechtsüberholen abgeschaltet werden.


    Meine Frage in die Runde. Ich habe seit einer Woche den Sprung von der Version 07 2020.25 auf die Version 07 2020.54 vollzogen. Nun habe ich den Eindruck, dass dadurch das Lenkeingriffe erst ab 70 km/h aktiv (seit der Version 07 2020.54) sind, der DAP unter 70 km/h das Auto nicht mehr richtig gut in der Spur hält. Hat noch jemand dieses Phänomen wahrgenommen?

    das ist leider nicht ganz richtig. Mein Baujahr 04.2020 hat jetzt das Update von 03/2020.40 auf 07/2020.54 bekommen und kann man das rechts überholen noch nicht abschalten. Der Punkt fehlt einfach im Menü

  • Genau deshalb habe ich darauf hingewiesen. Bisher gab es keinerlei neue Funktionen.


    Sicherlich Apple Carplay ist nun fix dabei und mit 07/2020 vielleicht auch Android Auto.


    Alle Funktionen die nach Auslieferung eines BMW G2x hinzugefügt wurden fehlen in den zuvor ausgelieferten Fahrzeugen und wurden bisher in keinem der Software "Upgrades" nachgereicht.


    Bei mir fehlen zu Zeit mit Softwarestand OTA 11/2019.70 folgende Funktionen ( 07/2019.34 und 11/2019.34 wurde mir in der Werkstatt aufgespielt ohne Änderung der Funktionen trotz Anforderung / Reklamation meinerseits):

    • Assist Driving View
    • Zweite Geschwindigkeit für Geschwindigkeiten unterhalb 60 km/h
    • Tagfahrlicht hinten

    Und falls ich 07/2020 OTA bekomme fehlen sicherlich auch die dort hinzugefügten neuen Funktionen. <X

  • Ich hoffe, dass dort nachgebessert wird, und nicht wieder ab Bj. 07/20 gilt. Kann ja nicht sein, dass du mit einem Assistenten das Gesetz brichst. Hier ist es so oder so (also nicht erst über 60? km/h) verboten rechts zu überholen.

    ist ja nicht per se verboten.
    Innerorts darfst du rechts überholen. Und dabei ist mir keine Geschwindigkeitsregelung bekannt.


    Die Audi A4 konnten das allerdings vor Jahren schon. Da war ich selbst überrascht, dass er rechts nicht vorbeigefahren ist.

  • In Anfang des nicht zitierten Teil des Zitats bezog ich mich ja auch auf die AB und dort ist es, zumindest hier und auch wenn sich im zähffliessenden Berufsverkehr die wenigsten daran halten, nicht erlaubt rechts zu überholen/vorbei zu fahren.


    Jetzt muss ich doch im morgendlichen Halbschlaf das Gehirn einschalten. :sleeping::evil:

  • ich möchte euch nur daran erinnern, dass es sich dabei um einen Assistenten handelt und nicht um autonomes fahren. Der Assistent soll euch unterstützen und nicht euch von A nach B fahren.


    Die Assistenz der Geschäftsleitung soll auch nur den Chef bei der täglichen Arbeit unterstützen, zu arbeiten und nicht das Unternehmen leiten :)

  • Das ist richtig. Genau deswegen soll der Assistent der GL bspw. auch dem CEO bei der Jahresabschkussberichterstattung alle Risiken für die Aktionäre übermitteln, und nicht so tun als ob es sie nicht gäbe und das Gesetz brechen. Das erklärt auch warum so ein Assistent der GL im Gegensatz zur landläufigen Meinung ein hochausgebildeter- und kein 0815 Mitarbeiter ist.


    Deiner Logik nach dürfte es die automatische/manuelle Geachwindigkeitsübernahme nicht geben, weil hey man kann’s ja selbst. Hier wird ja sogar auch je nach Land unterschieden.


    Alles was ich sage ist, wenn man so einen Assistenten konzipiert und herausbringt, dann bitteschön im Einkling mit dem Gesetz des jeweiligen Landes.

  • Das ist richtig. Genau deswegen soll der Assistent der GL bspw. auch dem CEO bei der Jahresabschkussberichterstattung alle Risiken für die Aktionäre übermitteln, und nicht so tun als ob es sie nicht gäbe und das Gesetz brechen. Das erklärt auch warum so ein Assistent der GL im Gegensatz zur landläufigen Meinung ein hochausgebildeter- und kein 0815 Mitarbeiter ist.


    Deiner Logik nach dürfte es die automatische/manuelle Geachwindigkeitsübernahme nicht geben, weil hey man kann’s ja selbst. Hier wird ja sogar auch je nach Land unterschieden.


    Alles was ich sage ist, wenn man so einen Assistenten konzipiert und herausbringt, dann bitteschön im Einkling mit dem Gesetz des jeweiligen Landes.

    Du bist der Fahrer des Fahrzeugs und musst es in jeder Lage beherrschen, nicht der Assistent. Der ist nur für die Unterstützung da. Wenn der Assi einen Fehler macht, bist du derjenige der dafür haftbar ist. Wenn der Assistent droht, rechts zu überholen, musst du eben eingreifen.


    Wir reden immer noch von einer Unterstützung und nicht vom autonomen Fahren.


    Und wenn ein GL nicht in der Lage ist, seine Risiken selbst zu bewerten, dann sollte er besser abtreten, denn auch hier ist er der Verantwortliche für das komplette Unternehmen und nicht der Assistent der GL. Der CEO muss sein Unternehmen richtig leiten und führen und eingreifen, wenn es falsch läuft (rechts überholen). Alle anderen "Führungskräfte" können nur unterstützend mitwirken, entschieden muss es aber ganz oben werden (allgemein gesprochen, unabhängig der Rechtsform)

  • Wenn du wirklich glaubst, dass Geschäftsführer Risiken selbst evaluieren, dann weiß ich auch nicht. Entschieden wird aber oben, da sind wir uns einig. Auch sind wir uns einig, dass ich haftbar bin, genau deswegen will ich ja, dass der DAP sich an die offensichtlichsten Regeln hält.


    Back to topic: Worum brauch ich dann einen Assistenten, wenn gg. die Stvo verstößt?


    Nochmal -> "Alles was ich sage ist, wenn man so einen Assistenten konzipiert und herausbringt, dann bitteschön im Einkling mit dem Gesetz des jeweiligen Landes."


    Der rechts überholen Menüpunkt scheint ja beigefügt worden zu sein, das heißt ja dann bitteschön, dass Bmw gemerkt hat, dass diese Funktion a) für ihre Kunden Sinn ergeben würde und b) dass diese Funktion unter die (Bmw) Definition von assitertem Fahren fällt. Hoffen tu ich nur, dass jeder mit DAP, unabhängig vom Bj. von dieser Funktion profiteren kann.


    Deswegen muss ich aber noch lange nicht verstehen, warum diese Funktion nicht von Anfang an verfügbar war.