Einmal zusammengefasst:
§57a ("Pickerl") ist nach der "3-2-1-Regel" zu machen.
Heißt: 3 Jahre nach Erstzulassung, danach 2 Jahre nach der ersten Überprüfung, danach jährlich...
Und ja, vollkommen richtig. Die Abgasmessung hindert mich an weiteren Umbaumaßnahmen, die die Abgase beeinflussen.
Das Abschalten des AGR fällt kaum auf, rußt nicht, und die Abgasmessung schafft er mit Leichtigkeit (halt nicht mehr über OBD ausgelesen).
Anstatt also weiter über die Berechtigung meiner Frage zu diskutieren, wäre ich dankbar über Antworten zu meiner eigentlichen Frage:
Welche Leistung "verträgt" der 30d? Wo wäre im Zweifelsfall der Flaschenhals?
Turbo? Ansaugung? Kühlung? etc...
Oder tatsächlich bereits dpf? Dann wären natürlich meine Überlegungen komplett hinfällig.