Soweit ich weiß ist die Polizei seit der Umstellung der Fahrzeugpapiere um 2006 rum bzgl der werkseitig freigegeben Bauteile in der beweispflicht. Sprich, sie müssen dir beweisen, dass du sie nicht fahren darfst. Dazu haben sie Zugriff auf die Datenbanken.
Dazu gab's auch mal nen Bericht vom ADAC (den ich leider nicht mehr finde).
Hintergrund ist, dass du es mit Papieren nicht beweisen kannst, dass alles Serie ist bzw du zwar andere originale Räder fährst, die im CoC mit freigegeben sind.
Das CoC solltest du tunlichst nicht im Fahrzeug mitführen.
In einer normalen allgemeinen Verkehrskontrolle sollte es aber auch sehr selten vorkommen, dass du nach der Bereifung gefragt wirst,solange dein Fahrzeug nicht weiter verändert ist.
Wenn man aber doch so nen Kandidaten erwischt, könnte man mittels Spiegel hinter die Speichen schauen und die Nummern abgleichen.
Die Raddimensionen und Traglast müssen natürlich auch CoC-konform sein.
Anders verhält es sich bei Bauteilen aus dem Zubehör, da ist der Fahrer in der beweispflicht mittels ABE oder TÜVzettel.
Bei Eintragungen von Fahrwerk oder Distanzen steht dann auch dabei, dass sie i. V. Mit z.B. Serienbereifung geprüft wurden.
Sollte der Polizist sich aber auch hier nicht die Mühe machen, es vor Ort zu verifizieren, kann es sein, dass du zu ner Prüfstelle musst.